Adobe warnt vor Sicherheitslücke im Flash Player

Adobe warnt dringend vor einer schweren Sicherheitslücke im Flash Player. Diese erlaubt Angreifern erneut, die Kontrolle über das betroffene System zu übernehmen. Gefährdet ist der Adobe Flash Player für Windows bis einschließlich Version 13.0.0.182, für Mac OS bis Version 13.0.0.201 und für Linux bis zu Version 11.2.202.350. Die bei Ihnen zur Zeit installierte Version zeigt Ihnen die Website http://www.adobe.com/software/flash/about/ an. Die aktuelle Version des Flash Players für Windows und Mac OS lautet 13.0.0.206, für Linux 11.2.202.356 (Firefox) bzw. 13.0.0.306 (Google Chrome). Laut Adobe soll umgehend das neueste Update von Adobe Flash Player installiert werden. Den Download-Link hierzu finden Sie hier.

Sicherheitslücke im Internet Explorer 6 bis 11

Microsoft warnt vor einer schweren Sicherheitslücke im Internet Explorer Version 6 bis 11, die bereits für Angriffe genutzt würde. Angreifer können die Schwachstelle durch manipulierte Webseiten ausnutzen und Remote Codes auf dem Rechner des Nutzers ausführen. Typischerweise müssten hierzu Links in E-Mails oder Instant-Messages angeklickt werden. Die genaue Analyse der Sicherheitslücke dauere noch an. Microsoft geht allerdings davon aus, dass der standardmäßig in Internet Explorer 10 und 11 aktivierte Enhanced Protected Mode Schutz verspricht, ebenso das Enhanced Mitigation Experience Toolkit (EMET) 4.1 und die EMET 5.0 Technical Preview. Details hierzu gibt das Microsoft Security Advisory 2963983. Nutzern wird geraten, die dort vorgestellten Maßnahmen zu ergreifen bzw. auf einen anderen Browser wie Safari oder Firefox auszuweichen. Sobald die Sicherheitslücke komplett analysiert ist, will Microsoft im Zuge des Windows-Updates einen Bugfix veröffentlichen.

Telefonbucheintrag unter der Geschäftsbezeichnung

Ein kostenloser Telefonbucheintrag in „Das Telefonbuch“ und der Internetausgabe „www.das telefonbuch.de“ unter der eigenen Geschäftsbezeichnung steht jedem Gewerbetreibenden zu, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Grundlage ist § 45m Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zum „Namen“ im Sinne dieser TKG-Vorschrift zähle auch die Geschäftsbezeichnung, unter der der Kunde des Telefonanbieters ein Gewerbe betreibe, für das der Telefonanschluss eingerichtet sei. Dabei mache es keinen Unterschied, ob es sich bei dem Gewerbetreibenden um juristische Personen, Kaufleute, die einen handelsrechtlichen Namen (Firma) führen oder in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker handele, oder um Gewerbetreibende, die eine Geschäftsbezeichnung führen. „Entscheidend ist vielmehr, ob ein im Verkehr tatsächlich gebrauchter Geschäftsname besteht, dem für die Identifizierung des Gewerbetreibenden – in dieser Funktion – ein maßgebliches Gewicht zukommt“, so die Richter des 3. Zivilsenats. Demnach können auch Gewerbetreibende, deren Geschäftsbezeichnung nicht im Handelsregister oder in einer Handwerksrolle eingetragen ist, einen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung einfordern. (BGH-Urteil vom 17. April 2014 (Az. III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13; Pressemitteilung Nr. 065/2014)

Die Macht der Musik

Die Macht der Musik zeigt dieser herzzereißende Spot. Auf einer japanischen Hochzeit wird der neue Programmpunkt angekündigt, ein älterer Herr setzt sich an das Piano. Kann dein Vater Klavier spielen, scheint der verwirrte Bräutigam zu fragen. Sie verneint, der Vater beginnt zu spielen und die Braut fürchtet, vor all den Menschen ihr Gesicht zu verlieren. Der ältere Herr spielt hochkonzentriert, mit viel Hingabe und auch Fehlern einen Kanon, der bei der schluchzenden Braut eine Welle an Erinnerungen auslöst. An ihre verstorbene Mutter, die mit ihr immer eben dieses Stück übte, an den trauernden Vater, den sie später verließ. Man sieht, wie der verlassene Vater das verwaiste Klavier betrachtet, sich aufrafft und – ohne das seine Tochter es weiß – Klavierunterricht nimmt. Um ihr bei ihrer Hochzeit eine Freude zu machen – in Anwesenheit der Mutter, deren Bild jetzt auf dem Klavier steht. Eine wunderbare Werbung für die japanische Musikschule Tosando. Und ein Beweis, dass die Macht der Musik und die Macht der Bilder alle Sprachbarrieren sprengt und uns gefangen nimmt. Sehr berührend.

ecommerce conference 2014

Die ecommerce conference 2014 bietet an drei Standorten neueste Trends und Tipps für Online-Shops und E-Commerce. In Vorträgen, Case Studies und Studien von Branchenexperten werden Themen von Kundenakquise bis Recht abgedeckt. So erläutert Marcus Diekmann, Gründer der E-Commerce-Beratung Shopmacher, wie Händler mehr Profit mit ihrem Webshop machen können. Die Bedeutung von Einkaufserlebnis und Empfehlungen sowie die gezielte Kundenansprache im Kaufprozess durch Multi-Channel sind weitere Themen der eintägigen Konferenz, ebenso wie Datenmanagement und Inkasso als Erfolgsfaktoren. Abschließend wird erklärt, was Händler von der baldigen Einführung der neuen Verbraucherrichtlinie im Fernabsatz sowie dem Widerrufsrecht 2014 wissen müssen. Die ecommerce conference 2014 findet am 13. Mai in Hamburg, 20. Mai in Frankfurt und am 22. Mai 2014 in München statt, das Programm kann hier eingesehen werden. Zielgruppe der Konferenz sind E-Commerce-Leiter und Betreiber von Online-Shops.

Warnung vor Phishing-Welle

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte eine Warnung vor einer Phishing-Welle. Das Pikante daran: als Absender der Phishing-Mail wird das Bundesamt selber angegeben. In der gefälschten E-Mail werden dem Empfänger angebliche Rechtsverstöße zur Last gelegt. Um „anwaltliche Schritte“ zu vermeiden, sollen die Empfänger ein Formular herunterladen und ausfüllen. Das BSI weist ausdrücklich darauf hin, dass derartige oder ähnlich lautende E-Mails nicht von der Behörde stammen. Empfängern wird dringend geraten, die E-Mail umgehend zu löschen und nicht darauf zu antworten. Falls Sie das in der E-Mail erwähnte Formular bereits herunter geladen haben, sollte der Computer mit einem aktuellen Virenscanner überprüft werden.
Bei Phishing-Angriffen ahmen die Angreifer bekannte Webseiten wie PayPal oder Banken oder auch E-Mails von bekannten Absendern nach, um an Zugangs- und Bankdaten zu gelangen oder Schadsoftware auf den Rechner des Empfängers zu schleusen.

Preiserhöhung offensiv kommuniziert

Wie eine Preiserhöhung offensiv kommuniziert werden kann, zeigt die Münchner Abendzeitung (AZ). Der Verkaufspreis der AZ wird ab 28. April deutlich erhöht, um Verluste auszugleichen – von 60 Cent auf einen Euro, am Wochenende von 80 Cent auf 1,20 Euro im Einzelverkauf. Unter dem Motto „Wir verkaufen uns nicht mehr unter Wert“ sollen die neuen Preise „offensiv und selbstbewusst“ kommuniziert werden. Die Werbestrategen setzen hierbei auf Preisvergleiche mit Alltagsprodukten: 1 Croissant = 1,50 €, 1 Abendzeitung = 1,- €; 1 Capuccino = 2,50 €, 1 Abendzeitung = 1,- €; 1 Portion Weißwürst‘ = 5,50 €, 1 Abendzeitung = 1,- € u.ä. Auf Plakaten, in Radiospots und im Internet wird dargestellt, dass der neue Verkaufspreis der Qualität der Zeitung angemessen sei. Parallel dazu läuft auf der eigenen Homepage eine Testimonial-Kampagne.
Die AZ musste nach Millionenverlusten und Auflagenschwund am 5. März Insolvenz anmelden und sucht neue Investoren. Dazu sollen strukturelle Verluste verringert werden. Pro verkaufter Zeitung mache der Verlag laut Insolvenzverwalter Axel Bierbach 30 bis 40 Cent Verlust, die Preiserhöhung sei daher ein notwendiger und überfälliger Schritt – v.a. nach 12 Jahren unverändertem Verkaufspreis. Die Preiserhöhung ist somit zwar eine gewagte Sache, aber auch mutig und konsequent. Die Kampagne mit der selbstbewussten Fokussierung auf Qualität und Kundennutzen dient als Beispiel, wie sich wirtschaftlich notwendige Preiserhöhungen dem Kunden kommunizieren lassen.

Ein frohes Osterfest

Ein frohes Osterfest wünschen wir allen unseren Freunden und Kunden. Zeit, im Kreise der Familie inne zu halten und bei Ostereiersuche und Osterspaziergang, verbunden mit einem schönen Osterfrühstück, zu entspannen.

Wie man sich dies in den 80er-Jahren in den USA vorstellte, zeigt dieser Werbespot. Wie jedoch mit Ostern Sensibilität für die Bedingungen bei der Schokoladen-Produktion geweckt werden kann, bewies eindrücklich die Schweizer EvB (Erkärung von Bern).

Bewusst kaufen und dennoch genießen – in diesem Sinne: Frohe Ostern!

Update fürs Update

Neues von Microsoft: für Windows 8.1 gibt es jetzt das Update fürs Update. Seit 8. April liegt das Update für Windows 8.1 vor, allerdings klappte die Installation bei vielen Nutzern nicht Es wurde die Fehlermeldung „0x80071a91“ angezeigt und die Installation gestoppt. Microsoft hat nun einen Patch veröffentlicht, der das Problem beheben soll. Für die Windows 8.1 32-Bit-VersionVersion kann dieser hier heruntergeladen werden, für die 64-Bit-Version hier. Das Windows 8.1-Update betrifft v.a. die verbesserte Bedienbarkeit mit Maus und Tastatur. Allerdings handelt es sich um ein „required update„, ein Pflicht-Update. Ohne dieses können die folgenden Sicherheits-Updates nicht mehr aufgespielt werden. Das Windows 8.1 Update sollte daher zeitnah installiert werden.

Multi-Channel-Tage im Mai

Die Multi-Channel-Tage im Mai mit täglichen Webinaren vermitteln vom 12. bis 15. des Monats Expertenwissen zum Thema Multi-Channel. Wie agiert mein Kunde, wo kann ich ihn abholen? Wie kann ich Interessenten begeistern und Kunden zu Markenbotschaftern machen? Ausgehend vom Status Quo im kanalübergreifenden Marketing wird die neue, veränderte Customer Journey in der digitalen Welt dargestellt. Fachleute geben Einblicke in erfolgreiche Multi-Channel-Commerce-Strategien und erläutern, wie damit der ROI verbessert werden kann. Wer heutzutage Entscheidungsprozesse kanalübergreifend beeinflussen will, muss eine Vielzahl von Werkzeugen nutzen und koordinieren, um seine Zielgruppe Richtung gewünschtes Ergebnis zu lenken. Zu der kostenlosen Webinarreihe von Sitecore kann man sich hier anmelden. Wer zum geplanten Termin verhindert ist, erhält vom Veranstalter einen Link zu allen aufgezeichneten Webinaren.