Magischer Adventskalender gegen den Egoismus

Ein magischer Adventskalender gegen den Egoismus ist das zentrale Motiv des diesjährigen Weihnachtsspots der Deutschen Telekom.

Zu Beginn der Geschichte isst der kleine Jonas das letzte Stückchen Kuchen weg und trinkt auch noch das Glas Milch seiner Schwester leer. Ein kleiner Egoist also, dem Teilen fremd ist. Mit Hilfe eines magischen Adventskalenders jedoch lernt er, dass miteinander teilen glücklich macht: Die Türen des Kalenders lassen sich nämlich nur unter Mitwirkung unterschiedlichster Personen öffnen. So erkennt er, „Das Leben schenkt uns mehr, wenn wir teilen„. Passend unterlegt ist das Video mit dem Musikstück „You Can’t Always Get What You Want“. Teilen statt Raffgier – ein starkes Statement im derzeit aufgeheizten öffentlichen Klima.

Flankiert wird das Video durch die interaktive Website der-magische-adventskalender.de mit 24 Episoden aus den Genres Fantasy, Märchen und Abenteuer. Hier können ab 1. Dezember die Erlebnisse Jonas‘ weiterverfolgt und täglich eine Geschichte aus dem eigens geschriebenen Hörbuch „Der magische Adventskalender – Eine Weihnachtsgeschichte“ angehört werden. Das gesamte Hörbuch steht ab dem 24.12. als kostenloser Download zur Verfügung.

Das Thema ‚Teilen‘ war auch Inhalt des Weihnachtsspots TK Maxx Christmas 2015 über Weihnachtsgeschenke. Ganz ohne Weihnachtsbezug nahm sich Amazon Prime des Gedankens Respekt und Aufmerksamkeit für den Anderen an.

 

Telekom-Passwörter gehackt

Nach Angaben des Bonner Konzerns wurden Telekom-Passwörter gehackt und werden nun im Darknet zum Verkauf angeboten.

Cyber-Kriminellen ist es laut Mitteilung der Deutschen Telekom gelungen, Zugangsdaten von Kunden der Telekom und anderer Unternehmen zu stehlen. Nach Stichproben der Bonner enthalten die gehackten Datensätze auch aktuell gültige T-Online-Mailadressen samt Telekom-Passwörter. Insgesamt soll es sich um 64.000 bis 120.000 erbeutete Datensätze handeln. Kunden, deren Nutzerdaten bei der Stichprobe entdeckt wurden, habe die Telekom umgehend informiert. Das Unternehmen ruft alle Telekom-Kunden dazu auf, ihr Passwort möglichst rasch zu ändern. „Ein regelmäßiger Passwortwechsel schützt vor Missbrauch. Jetzt gibt es einen zusätzlichen Grund zum Ändern“, so Thomas Kremer, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance der Telekom. Die Passwortänderung kann direkt im E-Mail-Center unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ – „Passwörter“ vorgenommen werden. Informationen und Hilfestellungen zur Änderung des Passwortes gibt es auf der Webseite telekomhilft.telekom.de.

Als mögliche Ursache für den Datendiebstahl nennt die Telekom Phishing-Angriffe. Es gebe keine Hinweise darauf, dass ein Telekom-System gehackt worden sei.

 

Telekom Magenta Eins Business für Geschäftskunden

Auf der Cebit stellte die Deutsche Telekom Magenta Eins Business für Geschäftskunden vor. Damit adaptieren die Bonner ihr Privatkunden-Angebot für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Mittelstand. Zur Verfügung stehen drei Tarifvarianten, jeweils mit einer Telefon-Flatrate in alle deutsche Netze (Festnetz und Mobilnetze), einer SMS-Flat und (erweiterbaren) 500 MB Datenvolumen. Mobil wird die maximal mögliche LTE-Geschwindigkeit (Speed Option LTE Max) zur Verfügung gestellt. In der Cloud stehen mit der Online-Festplatte „Teamdisk“ 100 GB Speicherplatz auf deutschen Servern bereit. Ebenfalls enthalten ist „iMeet“, ein Audiokonferenzsystem  für Telefonkonferenzen mit bis zu 10 Teilnehmern.
Der Basistarif Magenta Eins S Business kostet Euro 44,95 im Monat, Magenta Eins M Business mit einer höheren Geschwindigkeit im Festnetz-Internet Euro 59,95. Für Euro 79,95 ist der Tarif Magenta Eins L Business erhältlich. Dieser bietet ein nochmal schnelleres Festnetz-Internet, eine feste IP-Adresse sowie eine Festnetz-Flatrate in 18 Länder. Start des Angebotes soll heute, 18. März sein. Einen Überblick über die verschiedenen Tarife und deren Leistung erhalten Sie hier.

Kostenloses WLAN im Zug

Bahnchef Grube kündigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung an, dass im Laufe des Jahres 2016 für alle Reisende kostenloses WLAN im Zug verfügbar sein soll. Passagiere der ersten Klasse sollen bereits ab Mitte Dezember in ICEs kostenloses WLAN nutzen können. 231 der 255 ICEs seien dann mit der benötigten Technik ausgestattet. Aktuell bestehe das Problem, dass entlang der Strecken zu wenig Funktechnik zur Verfügung stehe, um allen Passagieren einen störungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. Dies werde bis zum genannten Zeitraum behoben.
Bereits heute steht an über 120 Bahnhöfen kostenloses WLAN zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der Telekom bietet die Deutsche Bahn seit 2013 unter dem Motto “Das rollende Büro” auf ausgewählten Strecken Internet im ICE an.

Telefonbucheintrag unter der Geschäftsbezeichnung

Ein kostenloser Telefonbucheintrag in „Das Telefonbuch“ und der Internetausgabe „www.das telefonbuch.de“ unter der eigenen Geschäftsbezeichnung steht jedem Gewerbetreibenden zu, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Grundlage ist § 45m Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zum „Namen“ im Sinne dieser TKG-Vorschrift zähle auch die Geschäftsbezeichnung, unter der der Kunde des Telefonanbieters ein Gewerbe betreibe, für das der Telefonanschluss eingerichtet sei. Dabei mache es keinen Unterschied, ob es sich bei dem Gewerbetreibenden um juristische Personen, Kaufleute, die einen handelsrechtlichen Namen (Firma) führen oder in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker handele, oder um Gewerbetreibende, die eine Geschäftsbezeichnung führen. „Entscheidend ist vielmehr, ob ein im Verkehr tatsächlich gebrauchter Geschäftsname besteht, dem für die Identifizierung des Gewerbetreibenden – in dieser Funktion – ein maßgebliches Gewicht zukommt“, so die Richter des 3. Zivilsenats. Demnach können auch Gewerbetreibende, deren Geschäftsbezeichnung nicht im Handelsregister oder in einer Handwerksrolle eingetragen ist, einen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung einfordern. (BGH-Urteil vom 17. April 2014 (Az. III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13; Pressemitteilung Nr. 065/2014)

T-Online nur noch verschlüsselt

Ab 31.3.2014 lassen sich E-Mails bei T-Online nur noch verschlüsselt abrufen. Alle „…@t-online.de“-Adressen werden auf eine SSL-Verschlüsselung umgestellt und auf dem Weg zwischen Mail-Programm und T-Online-Server verschlüsselt übertragen. Verwendet wird hierbei SMTPS, der Abruf der E-Mail muss über POP3 oder IMAP erfolgen. Geschieht der Abruf der E-Mail über https://email.t-online.de, dem E-Mail-Center, müssen Sie nicht aktiv werden, da die Verbindung zu dieser Website automatisch SSL-verschlüsselt erfolgt. Falls nicht und der E-Mail-Abruf über E-Mail-Programme auf dem Rechner wie bspw. Apple Mail oder Outlook, über Smartphone oder Tablet durchgeführt werden soll, so muss die sichere SSL-Verschlüsselung aktiviert werden. Wie dies geschieht, erklärt T-Online hier. Mit der vollständigen Umstellung auf die Verschlüsselung garantiert T-Online die sichere Übertragung Ihrer E-Mails innerhalb der Initiative E-Mail made in Germany. Ist bis 31.3. die Umstellung nicht aktiviert, so können über das jeweilige Programm keine E-Mails mehr gesendet oder empfangen werden. Es steht dann nur noch der Abruf über das E-Mail-Center zur Verfügung.

Google verschlüsselt flächendeckend

Google verschlüsselt ab sofort flächendeckend innerhalb seines Dienstes Gmail. Zwar wird bereits seit 2010 HTTPS standardmäßig zur Verschlüsselung von E-Mails in Gmail eingesetzt, aber anscheinend gab es trotzdem offene Übertragungswege. Jetzt wird unabhängig vom Endgerät und unabhängig davon, ob öffentliches WLAN genutzt wird, grundsätzlich jede Verbindung zwischen dem Nutzer und den Google-Servern verschlüsselt. Außerdem werden auch alle E-Mails, die zwischen den Google-Datenzentren bewegt werden, verschlüsselt. Laut Google-Blog soll damit sicher gestellt sein, dass Nachrichten nicht nur auf dem Weg zwischen Anwender und Gmail-Servern sicher sind sondern auch, wenn sie zwischen den einzelnen Datenzentren weitergeleitet werden. Die Internet-Suche soll nun ebenfalls verschlüsselt geschehen – eine Reaktion auf die Abhörtätigkeit der NSA. Deutsche Anbieter wie T-Online oder Web.de bieten mit „E-Mail made in Germany“ bereits seit einiger Zeit einen vergleichbaren E-Mail-Sicherheitsstandard an. Höchste Sicherheit soll der Versand über De-Mail garantieren.

An Bahnhöfen gratis surfen

Die Deutsche Bahn lässt ihre Kunden ab Dienstag an Bahnhöfen gratis surfen. An allen Bahnhöfen, die mit WLAN ausgestattet sind, können Nutzer bis zu 30 Minuten kostenlos ins Internet gehen. Die Zeit kann allerdings nicht geteilt werden, also z.B. 15 Minuten in Reutlingen und 15 Minuten in Stuttgart. Außer man besitzt zwei Handynummern, dann kann mit jeder Nummer jeweils das 30-Minuten-Gratis-Paket abgerufen werden. Wer länger surfen möchte, kann dies wie gehabt über den Hotspot der Deutschen Telekom tun – allerdings kostenpflichtig.

Und so funktioniert’s:
1. WLAN im Endgerät (Laptop, Notebook, Smartphone, etc.) aktivieren und verfügbare Netzwerke anzeigen
2. „Telekom“ wählen und „Verbinden“
3. Webbrowser starten und beliebige Internetadresse eingeben
4. Hotspot-Portal erscheint
5. Handynummer auf Startseite eingeben
6. Zugangscode kommt per SMS auf das Handy
7. Zugangscode im Hotspot-Portal eingeben
8. 30 Minuten kostenlos das WLAN nutzen

Entwarnung bei Netzwerk-Sicherheitslücken

Nach Berichten über kritische UPnP-Funktionen geben Telekom, Vodafone und Kabel Deutschland Entwarnung bei Netzwerk-Sicherheitslücken. Ihre DSL-Router seien sicher. Die US-Sicheheitsfirma Rapid7 warnte vor kritischen Lücken bei Internetroutern und Netzwerkfestplatten, durch die Angreifer lokale Netzwerke infiltrieren könnten. Angriffspunkt sei das Universal Plug and Play (UPnP), durch das sich Geräte in einem Netzwerk automatisch verbinden. In einem kostenlosen Whitepaper von Rapid7 werden Hersteller wie Netgear, Belkin und D-Link genannt sowie ein Link zum Scannen des eigenen Systems angeboten. Die o.g. deutschen Anbieter teilen mit, dass ihre Geräte wie Speedport oder Easybox 904 nicht betroffen seien. Auch AVM gibt für seine Fritz-Box Entwarnung. In den USA sprach die Regierung eine offizielle Warnung aus und empfahl, UPnP bis zur Bereitstellung von Sicherheits-Updates der Hersteller zu deaktivieren.

Direktüberweisung bei Clickandbuy

Im E-Payment ist nun die Direktüberweisung bei Clickandbuy, einem Tochterunternehmen der Telekom, möglich. Bisher musste sich der Endkunde registrieren, um den Bezahlvorgang durchführen zu können. Mit der neuen Lösung öffnet sich beim Bestellvorgang ein Überweisungsfenster, in dem der Kunde seine Bank auswählt. Er autorisiert die vorausgefüllte Überweisung wie beim Online-Banking gewohnt durch Eingabe seiner PIN- und TAN-Nummer. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt. Der Shop-Betreiber wird durch Clickandbuy über die Transaktion informiert und kann die Ware verschicken. Der Zahlungseingang soll maximal einen Bankarbeitstag benötigen. Für die Händler fallen laut Anbieter nur geringe monatliche Gebühren und keine Transaktionskosten oder Einrichtungszahlungen an. Für den Kunden ist dies eine vertrauenswürdige, sichere und bekannte Bezahlmethode, die im Marketing hervorgehoben werden sollte. Mehr Informationen und eine Diashow hierzu direkt bei Clickandbuy