Anbieter von E-Books dürfen den Weiterverkauf verbieten

Anbieter von E-Books und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien verbieten. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom Mai 2014 ist nun rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der ein Verbot des Weiterverkaufs in seine AGBs aufgenommen hatte. Da das OLG eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zuließ, legte die Verbraucherzentrale eine Beschwerde ein. Diese wurde jetzt zurückgenommen und das Urteil somit rechtskräftig.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnet die Entscheidung als positives Signal: „Die Entstehung eines ,Gebrauchtmarkts‘ für E-Books und Hörbücher kann weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein“, so Prof. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, und weiter: „Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde komplett zusammenbrechen. Für Verlage wäre es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten“.

Microsofts neues Sicherheits-Update

Microsofts neues Sicherheits-Update ersetzt die fehlerhaften Windows-Updates von vor zwei Wochen. Diese konnten u.a. zu einem kompletten und dauerhaften Systemabsturz führen. Das aktualisierte Sicherheits-Update KB2993651 sollte umgehend aufgespielt werden, so das Bürger-CERT, um Sicherheitslücken zu schließen, durch die sich Angreifer höhere Systemrechte verschaffen können. Von den Sicherheitslücken betroffen sind alle aktuell unterstützten Windows-Versionen.
Microsoft empfielt, vor der Installation das alte Update KB2982791 zu entfernen. Falls der Rechner beim Hochfahren mit einem Bluescreen hängen bleibt, soll er im abgesicherten Modus gestartet und dann das Update deinstalliert werden. Falls sich der Rechner auch im abgesicherten Modus nicht hochfahren lässt, müsste er alternativ von einer Boot-CD gestartet werden. Auch wenn noch keine Probleme mit dem Update KB2982791 festgestellt wurden rät der Hersteller zur Deinstallation. Dazu kann das fehlerhafte Update einfach über die Systemsteuerung > Programme > installierte Updates entfernt werden.
Erst vor wenigen Wochen musste Microsoft Probleme beim Update für Microsoft Office einräumen.