Anbieter von E-Books und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien verbieten. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom Mai 2014 ist nun rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der ein Verbot des Weiterverkaufs in seine AGBs aufgenommen hatte. Da das OLG eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zuließ, legte die Verbraucherzentrale eine Beschwerde ein. Diese wurde jetzt zurückgenommen und das Urteil somit rechtskräftig.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnet die Entscheidung als positives Signal: „Die Entstehung eines ,Gebrauchtmarkts‘ für E-Books und Hörbücher kann weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein“, so Prof. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, und weiter: „Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde komplett zusammenbrechen. Für Verlage wäre es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten“.