Laut einer Studie der Unternehmensberatung Absolit Dr. Schwarz Consulting haben zahlreiche Unternehmen Schwierigkeiten, ein rechtssicheres E-Mail-Marketing durchzuführen. Bei 90 Prozent der untersuchten Online-Händler wurden rechtliche Beanstandungen festgestellt.
Vier der 41 untersuchten Versandhändler verzichteten auf das rechtlich vorgeschriebene Double-Opt-In-Verfahren. Unzulässig ist ebenfalls die Zusendung von Empfehlungs-E-Mails über einen Weiterempfehlungs-Link, die sogenannte Tell-a-Friend-Funktion. Bemängelt wurden in der Studie auch die Nutzerfreundlichkeit und Adressgewinnung sowie die Optimierung der E-Mails für mobile Geräte wie Smartphones oder Smartwatches.
Hinweise und Tipps für ein rechtssicheres E-Mail-Marketing gibt beispielsweise der Händlerbund in seinem Hinweisblatt zum Versand von Werbung bzw. Newslettern per E-Mail. E-Mail-Marketing sollte rechtssicher sein, da dem Absender ansonsten kostspielige Abmahnungen drohen.