Ab dem 1. September 2012 müssen für alle Kundendaten, die für Werbezwecke verwendet werden, Einwilligungserklärungen der Betroffenen vorliegen.
Um Alt-Kunden, deren Daten vor dem 1. September 2009 erhoben wurden, über die Möglichkeit eines Widerspruchs zur werblichen Verwendung ihrer Daten nachträglich zu informieren und deren Zustimmung zum Erhalt von Werbemaßnahmen einzuholen, ist der 31. August der letzte Termin. Dann läuft die in der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehene Übergangsfrist ab. Daten, für die keine Einwilligung vorliegt, dürfen ab dann nicht mehr für Werbemaßnahmen verwendet werden. Nur für das Direktmarketing via Post sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, wie z.B. die Verwendung von Adressen aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen oder bei der Werbung im B2B-Sektor.
Ein kostenloses Whitepaper des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft erklärt die gesetzlichen Anforderungen für rechtssicheren Newsletterversand und E-Mail-Marketing.