Eine freie Preisgestaltung bei Amazon ist laut einer Mitteilung des Bundeskartellamtes nun möglich. Bislang waren Online-Händler durch die „Klausel zur Preisparität“ verpflichtet, ihre Produkte auf keiner anderen Plattform billiger anzubieten als bei dem Online-Versandhändler. Amazon soll nach eigenen Angaben bereits einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert haben. Ob dies ausreicht, das seit 2010 schwelende Verfahren beizulegen, werde von der Bundesbehörde nun erstmal geprüft. Den Wettbewerb im E-Commerce könnte die Entscheidung deutlich ankurbeln, da die Händler jetzt bspw. in ihren eigenen Online-Shops oder bei Ebay Artikel günstiger anbieten und bewerben können.