Drei von fünf Online-Händler haben 2013 mindestens eine Abmahnung erhalten, besagt eine Studie des Händlerbundes. Ein Zehntel der Befragten erhielt sogar drei oder mehr Abmahnungen.
Als Hauptursache für Abmahnungen wird eine Verletzung des Wettbewerbsrechts angegeben: 53 Prozent gaben an, deswegen 2013 abgemahnt worden zu sein. Verletzungen des Markenrechts (14%) oder des Urheberrechts (12%) bildeten weitere häufige Abmahngründe. Genannt wurden auch Fehler in den Rechtsbelehrungen, fehlende Kennzeichnungen oder falsche Preisangaben. Fast zwei Drittel der Befragten unterschrieben eine Unterlassungserklärung und vermieden damit das Gerichtsverfahren.
Dass Abmahnungen teuer werden können zeigt die Zahl von 71 Prozent der Händler, die durchschnittlich mehr als 500,- Euro pro Abmahnung zahlten. Bei 20 Prozent betrug die Zahlung sogar 2.000,- Euro. Für kleinere Händler können diese Kosten existenzbedrohend sein – um so wichtiger ist ein rechtssicherer Online-Shop. Denn nur jeder vierte Händler spricht von weniger Abmahnungen als 2012, bei 40 Prozent ist die Zahl im Vorjahresvergleich hingegen gestiegen.
Die Studie des Händlerbundes kann hier angesehen werden.