Verbot irreführender Werbung

Gerade beim Online-Handel kommt es schnell zu einem Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung. Ob Werbung mit „Bio“, fehlerhafte Produktbeschreibungen oder -nutzen, Überprüfbarkeit von Qualitätsangaben oder Werbung mit Selbstverständlichkeiten – Fallstricke lauern oft im Detail und können zu teuren Abmahnungen führen. Onlinhändler-News hat zum Verbot irreführender Werbung interessante Beispiele zusammengestellt, die hier einsehbar sind. In Teil 1 der Zusammenstellung wird auf die Grundlagen der Verordnung eingegangen.

Tipps für Google Enhanced Campaigns

Nach der Umstellung von Google AdWords auf „Erweiterte Kampagnen“ gibt es nun auch vom BVDW Tipps für Google Enhanced Campaigns. Wichtig für Werbetreibende sind z.B. die standortbezogenen Gebotsanpassungen und das Endgeräte-Targeting. Ein Schwerpunkt des kostenlosen Whitepapers liegt auf der Aussteuerung sowie der Umstellung bestehender Kampagnen. Zum kostenlosen Download des 14-seitigen Leitfadens, der auch die Grenzen der neuen Methodik anspricht, geht es hier.

Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Mobile Marketing

Die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Mobile Marketing endet am 15. August. Erstmals bieten die Leipzig School of Media und die Universität Leipzig den dualen Studiengang berufsbegleitend an. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung. Das viersemestrige Studium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Science“ ab. Weitere Informationen zu Studium, Bewerbungsfristen und Bewerbungsschluss sind auf der Homepage der Leipzig School of Media erhältlich.

Menschen, die auf eine Digitalanzeige starren

Nicht Männer, die auf Ziegen starren, sondern Menschen, die auf eine Digitalanzeige starren sind der neue virale Hit.

Bei der Swisscom-Werbeaktion wurden Passanten am Züricher Hauptbahnhof dazu angehalten, 60 Minuten auf ein Samsung Smartphone zu starren. Wer dies schaffte und den Blick trotz zahlreicher Ablenkungsmanöver nicht abwand, bekam das Handy geschenkt. Und es gab Gewinner!

Zu dem bereits knapp vier Millionen mal angeklickten Youtube-Hit geht es hier.

Eigenen Online-Shop mit MeinPaket.de

Händler, die bisher nicht im E-Commerce tätig waren, können ab sofort einen eigenen Online-Shop mit MeinPaket.de erstellen. Das Shopping-Portal, eine DHL-Tochter, bietet Online-Händlern einen Marktplatz, auf dem diese ihre Artikel zum Verkauf anbieten können. Für monatlich 20 Euro können Händler mit Hilfe bereitgestellter Funktionen und Designvorlagen einen eigenen Shop gestalten. Inklusive ist eine eigene Domain sowie die Möglichkeit, in 100 Kategorien bis zu 6.000 Produkte anzubieten. Zusätzlich stehen weitere zubuchbare Service-Pakete parat. Im März verzeichnete das Einkaufsportal bereits über eine Million registrierte Endkunden und mehr als 2.500 Händler. Für Händler, die einen Einstieg in den Online-Handel als weitere Marketingmaßnahme überlegen und kein allzu großes Risiko eingehen möchten, sicher eine gute Sache – zumal die ersten 12 Monate gebührenfrei sein sollen.

Zusatzumsatz im Ladengeschäft

Zusatzumsatz im Ladengeschäft kann generieren, wer online und stationäres Geschäft verknüpft. 27 Prozent der Verbraucher haben mindestens ein Mal ein Produkt im Internet bestellt und anschließend im stationären Ladengeschäft abgeholt. In der Altersgruppe der 14- bis 49-jährigen beträgt die Nutzung des als Click & Collect bezeichneten Verfahrens sogar 32 Prozent, neun Prozent der Kunden nutzten diese Möglichkeit bereits häufiger. 88 Prozent meinen, dass Click & Collect in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird.  Außerdem hat über die Hälfte der Kunden bei der Abholung im Ladengeschäft bereits zusätzliche, nicht geplante Einkäufe getätigt. Für Ladengeschäfte eine weitere Motivation, ihren stationären Handel mit einem Online-Angebot zu verknüpfen. Erhoben wurden die aktuellen Daten im Rahmen der Ebay-Studie „Zukunft des Handels“.

So wählt das Netz

Mit der Online-Seite „So wählt das Netz“ will die Wirtschaftswoche ihren Lesern vor der Bundestagswahl in Echtzeit einen Überblick über die politische Stimmung im Land verschaffen. Das Tool misst die Stimmungslage der Bürgerinnen und Bürger in Social-Media-Kanälen wie Facebook und Twitter. Zugrunde liegt eine Sprachanalysetechnik, die öffentliche Facebook-Einträge und Tweets analysiert und auswertet und daraus ein Scoring ermittelt. Gezeigt wird, welcher Spitzenkandidat gerade vorne liegt, wie die Parteien im Social-Web aktuell abschneiden sowie welche Personen und Themen in den Social-Media-Kanälen punkten. Zusätzlich werden die 10 neuesten Tweets und aktuelle Top-Tweets veröffentlicht. Zu dem Wahltool der Wirtschaftswoche geht es hier.

Google Erweiterte Kampagnen

Ab heute stellt der Suchmaschinenriese alle Adwords-Kampagnen auf Google Erweiterte Kampagnen (Enhanced Campaigns) um. Werbetreibende sollten dringend – sofern nicht bereits geschehen – ihre Kampagnen händisch überprüfen und entsprechend anpassen. Ein Whitepaper von Adobe gibt Hilfestellung, wie effizient umgestellt werden kann. Weitere Themen sind, wie konkurrierende Kampagnen verschmolzen werden können und der Einstieg ins Bild-Management. Das kostenlose Whitepaper kann hier heruntergeladen werden.

Nicht im Auto essen

Sattes Motorengeräusch, ein lautes „Platsch“ an der Scheibe und ein absolut grantig blickendes junges Mädchen: Nicht im Auto essen lautet die Botschaft. Das Viral ist Teil der neuen Kampagne zur Bewerbung des Golf GTD, in deren Mittelpunkt der niedrige Verbrauch sowie das sportliche Fahrverhalten des Autos stehen. In weiteren Spots werden die Auswirkungen des Fahrzeugs u.a. bei Schwangerschaft, Pizzakauf und Abnehmen gezeigt. Die eigens eingerichtete Website „Fertigmachen zum Abflug“ gibt – analog zu den Sicherheitshinweisen im Flugzeug – augenzwinkernd Ratschläge, wie sich der Fahrer optimal auf eine Fahrt mit dem Golf GTD vorbereitet. Eine sehr gelungene humorvolle Marketingkampagne, die durch Anzeigen- und Plakatmotive ergänzt wird.

Der neue Duden ist da

Der neue Duden ist da – laut Verlag „dem veränderten Medienverhalten der Zielgruppe“ angepasst. Neben dem eigentlichen gedruckten Wörterbuch erhalten die Käufer eine App für Smartphones und Tablets (iOS und Android) sowie eine Rechtschreib-Software für den PC – diese allerdings nur für die Windows-Umgebung. 5.000 Wörter wurden in die 26. Auflage neu aufgenommen, darunter z.B. Flashmob, Energiewende, Enkeltrick und Zumba, sodass nun rund 140.000 Stichwörter zur Verfügung stehen. Über 20.000 Vertonungen sollen bei der korrekten Aussprache helfen. Bestellt werden kann das Standardwerk der deutschen Rechtschreibung hier.