Am 13. Juni tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere die Informationspflichten des Anbieters bzw. Verkäufers sowie das Widerrufsrecht und die Rücksendefolgen. Die Neuerungen haben erheblichen Einfluss auf die Gestaltung von Online-Auftritten und die Abwicklung von Verträgen im B2C-Geschäft. Ausgenommen von den neuen Regelungen sind lediglich Unternehmer, die sich mir ihren Waren oder Dienstleistungen nachweisbar ausschließlich an Gewerbetreibende richten. Ein aktuelles Whitepaper des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. möchte einen Überblick über die neuen Gesetzesvorgaben und die daraus folgenden Herausforderungen v.a. für den Onlinehandel geben sowie Hilfestellung bei deren Umsetzung leisten.
Ziel der neuen Verbraucherrechterichtlinie ist, den Binnemarkt EU-weit zu harmonisieren und den Verbraucherschutz zu stärken.