Das Amtsgericht Köln urteilte, dass AGB urheberrechtlich geschützt sein können. Im vorliegenden Streitfall kopierte ein Online-Händler die AGB von einer anderen Webseite und übernahm diese wörtlich. Mit Urteil vom 08.08.2013 (Az. 137 C 568/12) entschied das Amtsgericht, dass die AGB ein Schriftwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr.1 UrhG. darstellen und somit urheberrechtlich geschützt sind. Der Online-Händler wurde zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. AGB sollten daher von Online-Händlern nicht einfach aus anderen Webseiten übernommen werden. Neben einer Abmahnung besteht zusätzlich die Gefahr, dass die kopierten AGB rechtswidrig sind.