Mit einer Abmahnung wegen eines Vorschaubildes muss rechnen, wer bei Facebook in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigt. Knapp 18.000 Euro beträgt die aktuelle Forderung für das geschützte Bild einer freiberuflichen Fotografin, das auf einer gewerblichen Facebook-Seite als geteilter Link in der Timeline zu sehen war. Zwar ist die Höhe des Betrags strittig, ein Urheberrechtsverstoß beim Zeigen des Miniaturbildes liegt jedoch vor. Verlinkungen in sozialen Netzwerken – auch bei Pinterest und Google+ z.B. – sollten aus rechtlichen Gründen immer ohne fremdes Vorschaubild erfolgen. Generell empfiehlt es sich auch aus Gründen der eigenen glaubwürdigen Kommunikation, nur eigene Fotos, Videos oder Texte zu veröffentlichen. Falls doch fremde Inhalte gepostet werden, ist eine deutliche Quellenangabe anzugeben und eine schriftliche Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen.