Die Bezeichnung „Sangría“ wird geschützt, so das Europaparlament. Ähnlich wie Cognac oder Champagner nur aus Frankreich kommen darf, muss Sangría zukünftig aus Spanien oder Portugal stammen. Hersteller anderer Länder müssen ihr Sangría-Getränk zukünftig als „aromatisiertes Wein-Mischgetränk“ anbieten. Sangría darf dann nur noch als zusätzlicher Hinweis angegeben werden, außerdem muss auf dem Etikett vermerkt werden, in welchem Land das aromatisierte Wein-Mischgetränk hergestellt wurde. Es gilt eine einjährige Übergangsfrist. „Niemand wird in der EU daran gehindert, solche Getränke herzustellen“, sagte der EU-Abgeordnete Andrés Perelló der spanischen Nachrichtenagentur Efe. „Aber mit der Neuregelung erhält eine traditionelle Branche in Spanien und Portugal einen besonderen rechtlichen Schutz.“ Nach Angaben der EU-Kommission gibt es mittlerweile über 1.100 geschützte Produkte. Dithmarscher Kohl beispielsweise muss aus Dithmarschen in Schleswig-Holstein kommen. Die schwäbische Champagner-Birne erlebte ein ähnliches Schicksal, auf dem aus ihr hergestellten Birnenschaumwein darf das Wort „Champagner“ nicht stehen. Jörg Geiger musste das Wort durch ein kleines Birnensymbol ersetzen. Kosten des jahrelangen Verfahrens: über 100.000 Euro.