Online-Bewertungen müssen bleiben, entschied das OLG Köln. Ein Onlinehändler wollte gegen negative Kundenbewertungen per einstweiliger Verfügung vorgehen, da er den Inhalt der Bewertung für unzutreffend hielt. Das OLG begründete seinen Bescheid damit, dass keine unmittelbare Existenzbedrohung des Händlers vorliege und bei rund 11.000 positiven Bewertungen die drei negativen nicht ins Gewicht fielen. Es sei davon auszugehen, dass auch bei sorgfältigem Handeln es ab und an zu einer negativen Bewertung kommen könne. Fazit: Negative Bewertungen sind zwar ein Ärgernis, trotzdem muss vor einem rechtlichen Vorgehen dagegen das Risiko genauesten abgewogen werden. Der Fall zeigt erneut die Fallstricke des Online-Marketings auf.