Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit liegt vor, wenn ein Einzelhandelskaufmann das Wort „Group“ in seine Firmenbezeichnung aufnimmt, obwohl er nur Inhaber von zwei einzelkaufmännischen Firmen und einer weiteren GmbH-Beteiligung ist. Laut Handelsgesetzbuch darf nach dem Grundsatz der Firmenwahrheit die Firma eines Kaufmanns weder im Kern noch als Zusatz noch insgesamt Angaben enthalten, die über wesentliche geschäftliche Verhältnisse unrichtige Vorstellungen assoziieren. Der Namensbestandteil „Group“ weist laut Gericht auf einen Zusammenschluss bzw. eine Vereinigung mehrerer Unternehmen hin. Die Entscheidung fällte das OLG Schleswig (Az.: 2 W 231/10).