Mitarbeiter abwerben ist erlaubt, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 1 U 98/07). Ein Unternehmen kann von einem Mitbewerber Fachkräfte bewusst und planmäßig abwerben, grundsätzlich unabhängig davon, wieviele und welche. Begründet wird der Bescheid mit dem Grundrecht der freien Arbeitsplatzwahl laut Artikel 12 Grundgesetz. Im konkreten Fall ging es um zwei Tiefkühlkost-Unternehmen, mithin direkte Wettbewerber. Möglich sei, mit seinen Arbeitnehmern auch für den Fall des Ausscheidens aus der Firma in zulässigem Rahmen Wettbewerbsverbote zu vereinbaren. Oder diese einfach durch günstige Konditionen und attraktive Bedingungen an das Unternehmen zu binden.