Sowohl in Bayern wie in NRW werden Websites auf den Einsatz von Google Analytics überprüft. Die Datenschützer der Länder kontrollieren die rechtskonforme Anwendung des Tracking-Tools. Um diese zu erfüllen, müssen nachfolgende Voraussetzungen angewandt sein: a) ein Vertrag für Auftragsdatenverarbeitung für die Nutzung von Google Analytics, b) die Information über die Widerspruchsmöglichkeit und c) die IP-Anonymisierung. Unternehmen sollten dringend ihr Online Marketing auf diese Punkte hin überprüfen und ggfs. rechtskonform aktualisieren.