Websites auf den Einsatz von Google Analytics überprüft

Sowohl in Bayern wie in NRW werden Websites auf den Einsatz von Google Analytics überprüft. Die Datenschützer der Länder kontrollieren die rechtskonforme Anwendung des Tracking-Tools. Um diese zu erfüllen, müssen nachfolgende Voraussetzungen angewandt sein: a) ein Vertrag für Auftragsdatenverarbeitung für die Nutzung von Google Analytics, b) die Information über die Widerspruchsmöglichkeit und c) die IP-Anonymisierung. Unternehmen sollten dringend ihr Online Marketing auf diese Punkte hin überprüfen und ggfs. rechtskonform aktualisieren.