Zukünftig müssen Verlage ausdrücklich ein Opt-In bei Google News abgeben, um weiter dort gelistet zu werden. Das Opt-In beinhaltet, dass die Verlage ihr Einverständnis erklären, dass Google für die Verlinkung ihrer Inhalte in Google News nichts bezahlen muss. Google begründet das neue „Bestätigungssystem“ mit dem aktualisierten deutschen Leistungsschutzrecht für Verlage, das rechtliche Unsicherheiten geschaffen habe. In allen anderen Ländern bleibe es bei dem gewohnten Verfahren, nach dem Inhalte von Verlagsangeboten so lange bei Google News angezeigt werden, bis sich die Verlage aktiv auslisten lassen. Das vom Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage ermöglicht diesen, von Google eine Bezahlung für Verlinkungen zu verlangen, da nur die Presseverleger „das ausschließliche Recht {haben}, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen“. Das Opt-In-Verfahren bzw. die Auslistung gilt nur für Google News, die normale Suche mit Google ist hiervon nicht betroffen.