Für Shopbetreiber gilt ein neues Widerrufsrecht ab 13. Juni 2014. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Neben der Änderung des Widerrufsrechts betrifft die Gesetzesänderung auch die Informationspflichten des Anbieters und die Modifizierung der Hin- und Rücksendekosten. Hier gilt, dass der Verbraucher grundsätzlich die Kosten für die Rücksendung der bestellten Ware trägt, sofern er hierauf hingewiesen wurde. Die 40-Euro-Klausel entfällt. Die Änderungen im Widerrufsrecht umfassen sowohl Warenlieferungen wie auch Abonnements. Die Änderungen müssen auf der eigenen Shopseite aufgeführt werden und dem Kunden auch bspw. als Anhang bei der Bestellbestätigungs-E-Mail übermittelt werden. Trusted Shops hat hierzu Informationen und Musterbelehrungen zusammengestellt, die hier als PDF heruntergeladen werden können.