Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO wird ab 25. Mai 2018 anwendbar. Ab diesem Zeitpunkt können bei Verstößen Sanktionen verhängt werden.
Die DSGVO ersetzt weitgehend die Regelungen des BDSG, enthält aber auch Neuerungen. Einen Überblick über diese sowie Hinweise darauf, was im Unternehmen zu prüfen ist und welcher Aufwand dabei entsteht, gibt das Whitepaper Was muss ich wissen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung der Bitkom.
In einem kostenlosen Webinar am 01. Juni um 2017 wird erläutert, was v.a. Betreiber von Online Shops beachten müssen, um auch zukünftig DSGVO-konform zu handeln. Insbesondere wird auf die Thematiken Kundenkonto und Nutzungsprofile, E-Mail Marketing, Tracking und Targeting, Betroffenen-Rechte sowie Datenschutzerklärung eingegangen. Laut Veranstalter adressiert das Webinar neben Betreiber von Online Shops auch betriebliche Datenschutzbeauftragte, Compliance Verantwortliche, Geschäftsführer und Marketingleiter. Hier gelangen Sie zur Anmeldung für das Webinar Neue EU-Datenschutzverordnung: Was Onlinehändler jetzt tun müssen.
Zwar ist noch ein knappes Jahr Zeit, die eigene Datenschutzpraxis zu überprüfen und das Datenschutzmanagement bis zum 25. Mai 2018 nach den Vorgaben der DSGVO anzupassen, jedoch darf der nötige Aufwand nicht unterschätzt werden, da bei Verstößen teilweise hohe Bussgelder drohen.