Kundendatenbanken rechtssicher gestalten

Kundendatenbanken rechtssicher gestalten ist für werbetreibende Unternehmen und Online-Vermarkter unerlässlich. Am 31. August 2012 endet die in der Bundesdatenschutz-Novelle 2009 vorgesehene Übergansfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen für jeden einzelnen Datensatz Einwilligungserklärungen für die Speicherung der Kundendaten, für Kommunikation und Werbung, E-Mail-Marketing sowie Telefonwerbung  vorliegen und dokumentiert sein. Das Kundenfeedback muss schriftlich dokumentiert und protokolliert sein, auch bzgl. der Art der Einwilligung, wie diese eingeholt und erteilt wurde sowie für welche Zwecke. Für die Aktualität der Daten sollte ein Workflow eingerichtet werden. Unternehmen, die dies versäumen, droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Ebenso kann die weitere Datenverarbeitung untersagt werden.