Für jedes Unternehmen, das Kunden zu Werbezwecken anschreibt, gilt für die Kundendaten der Stichtag 31.8. Ab dem 1.9. dürfen Kundendaten nur noch mit Einwilligung der Betroffenen verwendet werden. Unternehmen sollten jetzt dringend ihre Alt-Kundendaten auf die Einwilligung prüfen. Liegt diese nicht vor, müssen die Betroffenen mit der Bitte um Zustimmung zum Erhalt von Werbesendungen angeschrieben werden. Bei Einwilligung können die Altdaten auch weiterhin genutzt werden – ansonsten sind die gesammelten Daten mit einem Schlag nicht mehr für die Kommunikation verwertbar.