Bestellen verboten – Kaufen erlaubt

Bestellen verboten – kaufen erlaubt heißt es wohl ab Juni 2012, wenn die Änderung des § 312g BGB in Kraft tritt. Online-Kaufbuttons müssen dann eindeutig sein. Formulierungen wie „in den Warenkorb legen“, „weiter zur Bestellung“, „Bestellen“ sind zukünftig nicht mehr gesetzeskonform. Erlaubt dagegen sind Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtigen Vertrag abschließen“ – oder einfach „kaufen“. Kurz und eindeutig.