Sicherheitslücken im Flash Player und Adobe Air geschlossen

Mit den aktuellen Sicherheitsupdates schließt Adobe mehrere Sicherheitslücken im Adobe Flash Player und Adobe Air. Aufgrund der Schwere der Sicherheitslücken empfiehlt der Hersteller, die jeweiligen Updates zeitnah zu installieren.

Die Schwachstellen ermöglichten es Angreifern, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, beliebige Programme und Befehle auszuführen und somit die Kontrolle über das System zu erlangen. Betroffen sind u.a. Adobe Air bis Version 17.0.0.172 bzw. 17.0.0.144 Android, Adobe Flash Player bis einschließlich Version 17.0.0.188 resp. 13.0.0.289 Extended Support Release unter Mac OS X und Windows sowie 11.2.202.460 unter Linux. Welche Version bei Ihnen installiert ist, können Sie hier überprüfen, den aktuellen Flash Player erhalten Sie hier.

Für Google Chrome und den Internet Explorer unter Windows 8.x wird der Adobe Flash Player automatisch auf die Version 18.0.0.160 aktualisiert, bei Chrome unter Mac OS X auf 18.0.0.161.

 

Mindestlohn – was ist zu beachten?

Mindestlohn – was ist zu beachten? Achim Wurster, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, stellt bei einer Veranstaltung der Kreishandwerkerschaft Tübingen am 18. Juni das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG)“ vor und erläutert entstandene Probleme. So geht er auf die Aufzeichnungspflichten, die Auswirkungen auf Arbeitszeitkonten sowie auf Haftungsfragen ein. Ein Überblick über die Rechtssprechung rundet den Vortrag ab.

Zielgruppe der Veranstaltung sind Geschäftsführer und Firmeninhaber sowie Mitarbeiter, die für die Lohnabrechnung zuständig sind. Bei Interesse sollte die Anmeldung umgehend bei der Kreishandwerkerschaft unter info@khs-tuebingen oder per Telefon (07071/22787) erfolgen. Der Vortrag beginnt um 18 Uhr im Haus des Handwerks, Handwerkerpark 1, Tübingen.

 

Puppe bekommt Sonnenbrand

Eine Puppe bekommt Sonnenbrand? Kinder, wenn Sie nicht eingecremt sind, ja, aber doch keine Puppe! Allerdings möchten sich Kinder oft nicht mit Sonnencreme eincremen lassen – mit dem bekannten Ergebnis.

Nivea Brasil nahm sich der Problematik an. In Rio verschenkte die Beiersdorf-Marke Nivea-Dolls aus UV-empfindlichem Material an die jungen Strandbesucher. In der Sonne wurden die Puppen rot, bekamen einen Sonnenbrand. Wurden diese jedoch mit Sonnencreme eingecremt, blieb ihre Haut hell. Und die Kinder? Um ihre neue Puppe zu retten, ihr zu helfen, cremten sie diese ein – und ließen sich selber ebenfalls ohne Quengeln eincremen.

Haben Sie auch eincrem-unwillige Kinder zu Hause? Dann schauen Sie sich den cleveren Spot Nivea Doll an. Für alle anderen ein gutes Beispiel, wie am Kundenbedürfnis orientiertes Marketing erfolgreich funktioniert.

 

 

Sicherheitsupdates von Microsoft

Die Juni-Sicherheitsupdates von Microsoft schließen mehrere kritische Sicherheitslücken u.a. in Windows, Microsoft Office sowie im Internet Explorer und Media Player. Zwei davon werden als kritisch eingestuft, der Rest als hoch. Einige der Sicherheitslücken können von Angreifern dazu ausgenutzt werden, Befehle mit den Rechten des aktuellen Nutzers auszuführen. Unter bestimmten Umständen ist es ihnen möglich, die komplette Kontrolle über das System erlangen. Eine detaillierte Beschreibung der Sicherheitsupdates stellt  Microsoft auf der Seite Microsoft Security Bulletins zur Verfügung.

Die Redmonder empfehlen, die Sicherheitsupdates des Microsoft Patchday Juni 2015 möglichst schnell zu installieren. Insbesondere die Lücken im Internet Explorer (KB3058515), im Media Player (KB3033890) sowie im Windows-Kernelmodustreiber (KB3057839) gelten als besonders anfällig und werden teilweise bereits für Angriffe ausgenutzt.

Die Sicherheitsupdates können direkt über die Windows-Update-Funktion abgerufen werden, alternativ können Sie die Updates auch aus dem Microsoft Download Center herunterladen.

 

Zalando übernimmt die Modemesse Bread & Butter

Paukenschlag in Berlin: Der Online-Händler Zalando übernimmt die Modemesse Bread & Butter und rettet diese damit aus der Insolvenz. Die Bread & Butter ist eine der wichtigsten Modemessen für Streetwear und war bisher ein wesentlicher Teil der Fashion Week Berlin. Ein neues Konzept soll die B2B-Ausrichtung der halbjährlich stattfindenden Messe aufheben und diese für den Endkunden öffnen. Unklar ist, welche Rolle die Zalando-Eigenmarken spielen werden.

Die nächste Bread & Butter soll wie geplant vom 7. – 9. Juli im stillgelegten Berliner Flughafen Tempelhof noch als reine B2B-Veranstaltung stattfinden. Vorgesehen sei, die Messe auch nach der Neupositionierung weiterhin zweimal jährlich dort zu veranstalten.

Zalando betont seit einiger Zeit seine Rolle als Fashion-Plattform und nicht nur als reiner Online-Händler, auf der bekannte Marken einen „eigenen Shop“ bekommen sollen. Der Kauf der hippen Bread & Butter dient wohl auch dazu, diesem Image besser zu entsprechen. Abzuwarten bleibt, wie große Marken und Verbraucher auf den Schritt reagieren. Auf jeden Fall steht mit Zalando ein potenter neuer Player auf dem Messe- und Veranstaltungsfeld.

 

Kundendaten zunehmend schlechter gepflegt

Laut einer Studie von Deutsche Post Direkt werden Kundendaten zunehmend schlechter gepflegt. Lag 2010 der Anteil unzustellbarer Kundenadressen noch bei 12,8 Prozent, so stieg dieser Wert 2012 auf 13,9 und 2015 auf durchschnittlich 14,2 Prozent an. Im Einzel- und Versandhandel konnten demnach jeweils lediglich 83,4 Prozent, im Gemeinnützigen Sektor nur 82,3 Prozent der Sendungen zugestellt werden. Führend bei den 10 untersuchten Branchen sind Banken mit 93,7 und Konsumgüter-Unternehmen mit 90,9 Prozent Zustellbarkeit.

Jährlich finden in Deutschland rund acht Millionen Umzüge statt, 890.000 Menschen sterben, 380.000 Hochzeiten und 170.000 Scheidungen führen zu Namensänderungen. Zusätzlich änderten sich 2014 ca. 300 Ortsnamen und 21.000 Straßenbezeichnungen. Zahlen, die verdeutlichen, wie wichtig eine regelmäßige Adresspflege im Direktmarketing ist. Durch Streuverluste in der Kommunikation geht nicht nur viel Geld für die Nicht-Zustellung der Sendungen verloren, sondern ebenso potentieller Umsatz.

Die Studie „Kundendaten-Qualität 2015“ mit Einzelbetrachtungen der verschiedenen Branchen kann kostenlos hier heruntergeladen werden, die für 2012 und 2010 hier.

 

Online trifft Offline

Online trifft Offline oder wie kommuniziere ich effektiv mit meinen Kunden. Wie funktioniert individualisiertes und erfolgreiches Online-Marketing über alle Kanäle? Um dem Kunden jederzeit einen Mehrwert bieten zu können ist es notwendig, die Präferenzen und Verhaltensmuster jedes Einzelnen zu kennen. Die Grundlage hierfür liefert eine intelligente Datenauswertung.

Im kostenlosen Webinar „Online meets Offline – die neuen Regeln der Echtzeit-Kundenkommunikation“ zeigt der Big-Data-Spezialist Teradata, wie Daten entsprechend ausgewertet und aufbereitet werden können. Die Online-Veranstaltung findet am 24. Juni von 11 – 12 Uhr statt, zur Anmeldung geht es hier.

 

Shitstorms stehen nicht im Wetterbericht

„Shitstorms stehen nicht im Wetterbericht“, so die Grimme-Preisträger Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf auf ihrer Pressekonferenz zu Plagiatsvorwürfen. Was war geschehen?

Joko und Klaas, v.a. bei jüngeren Zuschauern bekannte TV-Moderatoren („Circus HalliGalli„), sind die neuen Markenbotschafter von Granini und sollen deren „Die Limo“ mit Spaß und guter Laune dem Zielpublikum nahe bringen. In ihrem TV-Spot für die Brause veräppeln sie einen Mentos-Spot mit den BVB-Stars Matts Hummels und Kevin Großkreutz. Sehr, sehr angelehnt an das Original, aber eben auch mit der den beiden eigenen Chuzpe.

Ein paar Tage später dann die Entschuldigungs-Pressekonferenz von Joko und Klaas gemeinsam mit Dr. Engel, Unternehmenssprecher von Granini. Die Stimmung ist eisig. Winterscheidt und Heufer-Umlauf, sichtlich betroffen, „bedauern sehr, was vorgefallen ist“, verlesen, dass sie „aus Zeitnot und kindischem Verhalten einen bestehenden Werbespot“ nachdrehten und selbstverständlich niemandem zu nahe treten wollten. Sie kündigen an, weitere Limo-Spots zu drehen, die dann mehr „familienorientiert“ und „harmonisch“ seien. Und als Krönung: „Ich gebe mein Ehrenwort darauf: Herr Engel hatte während der ganzen Sache von Tuten und Blasen keine Ahnung“. Jedoch, „solche schweren Momente schweißen zusammen“, so Winterscheidt weiter. Was auf der PK allerdings nicht so aussieht: Zur Pressekonferenz.

Eine wunderbare Satire ganz im Stil der beiden Moderatoren und eine durchaus gelungene Kampagne: Authentisch das Duo, zielgruppengenau die Ansprache.

 

Unbegrenzten Speicherplatz für Fotos und Videos

Mit dem neuen Online-Dienst „Google Photos“ bietet der Internetkonzern seinen Nutzern unbegrenzten Speicherplatz für Fotos und Videos in der Cloud an. Fotoaufnahmen können in einer Größe von bis zu 16 MB hochgeladen werden, Videos in Full-HD. Eine (einfache) Bildbearbeitungs-Funktion steht zur Verfügung. Die integrierte Bilderkennung sortiert die hochgeladenen Aufnahmen in passende Gruppen wie bspw. Skylines, Berge oder auch Nahrung. Diese dient auch der Bildersuche: Wird z.B. der Begriff „Hund“ eingegeben, so werden sämtliche Hunde-Fotos angezeigt. Bilder müssen demnach nicht schon im Vorfeld mit Tags oder anderen Markierungen versehen werden. Sie können eigene Sammlungen erstellen oder zusammengehörige Fotos zu einem Film mit Soundtrack arrangieren lassen.

Google Fotos ist kostenlos und steht für iOS, Android sowie als Browseranwendung zur Verfügung. Die Aufnahmen können per Link geteilt und so Dienstleistern, Kunden oder Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass Google die Fotos und Videos verwerten kann. Metadaten verraten oft den Standort, die Bilderkennung kann erkennbaren Text auswerten – beste Voraussetzungen für zukünftige zielgerichtete Werbung.

 

Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung?

Gehört eine Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung eines Online-Shops? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm zu beschäftigen. In der Musterwiderrufsbelehrung gemäß Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB heißt es: „Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns {2} mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dass jedoch nicht vorgeschrieben ist.“ In den Gestaltungshinweisen zu {2} steht ergänzend: „Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein.“

Entscheidend ist die Formulierung „soweit verfügbar“. Ausweislich des Impressums verfügte der Online-Shop über eine Telefonnummer, die somit auch anzugeben ist. Geschehe dies nicht, werde beim Verbraucher der Eindruck erweckt, dass ein Widerruf nur schriftlich erfolgen könne – was nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht (OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, Az. 4 U 30/15).

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie nicht nur die von Verbänden oder Gesetzgeber bereitgestellten Muster und Formulierungshilfen, sondern auch die jeweiligen Gestaltungshinweise. Und: Nehmen Sie Ihre Telefonnummer in Ihre Widerrufsbelehrung auf, um teure Abmahnungen zu vermeiden.