BBC wirbt für die Olympischen Winterspiele

Auch die BBC wirbt für die Olympischen Winterspiele in Sotschi – und das im Stil von Game of Thrones bzw. Herr der Ringe.

In dem bildgewaltigen Spot steht Charles Dance, Darsteller von Tywin Lannister in Game of Thrones, für die Naturgewalten. Er warnt die Athleten mit düsterer Stimme davor, unbekanntes Gebiet und die schneebedeckten Berge zu erklimmen: Er kann sie jederzeit bezwingen. Am Ende des Clips quälen sich die Auserwählten über den letzten langen, schneebedeckten Grat und der Sprecher muss zugeben: „Aber nun steht ihr vor mir – trotz aller Hindernisse.  So gestehe ich euch euren Tag zu.“ Den olympischen Tag. Zum kinoreifen Werbespot

 

Sicherheitslücke bei Routern

Ein holländischer Hacker entdeckte eine Sicherheitslücke bei Routern von Cisco. Die Netzwerk-Firma bestätigte diese und kündigte für Ende des Monats ein Software-Update an. Betroffen sind Cisco WAP4410N Wireless-N Access Point, Cisco WRVS4400N Wireless-N Gigabit Security Router, Cisco WRVS4400N Wireless-N Gigabit Security Router und Cisco RVS4000 4-port Gigabit Security Router. Von der Sicherheitslücke können auch Router anderer Hersteller wie Linksys, Sercomm und Netgear betroffen sein. Grund der Lücke ist, dass der TCP-Port 32764 offen ist und auf Anfragen wartet. Angriffe können sowohl über das Internet wie auch das lokale Netzwerk erfolgen. Es lassen sich dann Passwörter und Einstellungen einsehen und diese können durch den Angreifer auch verändert werden. Es könnte auch der gesamte Datenverkehr über eine fremde Adresse umgeleitet werden, ohne dass der Nutzer davon etwas bemerkt. Mit einem Schnelltest bei heise.de kann überprüft werden, ob der eigene Router betroffen ist. Falls ja, zeigt ein detaillierter Test an, ob der Angriff über das Internet erfolgen kann oder über einen Zugang zum Netzwerk. Wer einen gefährdeten Router im Einsatz hat, sollte diesen umgehend abschalten. Möglichkeiten, sich anders zu schützen, bestehen im Moment nicht.

Button-Beschriftung Jetzt verbindlich

Ist eine Button-Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ rechtskonform? Das Landgericht Berlin urteilte Nein, der Button verstoße gegen § 312g Absatz 2 Satz 1 BGB („Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr“), ist damit wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Um § 312g BGB zu genügen, sollte der Button mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet werden. Zwar steht im Gesetz auch die Möglichkeit „oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet“. Jedoch zeigt das Urteil, dass eine abweichende Formulierung auslegungsfähig ist.  Die Richter vermissten im konkreten Fall den unmissverständlichen Hinweis auf den Rechtsbindungswillen und das Entstehen einer Zahlungspflicht.

Facebook-Nutzern klare Anweisungen geben

Damit eigene Meldungen weitergepostet werden, sollte man Facebook-Nutzern klare Anweisungen geben. Dies legt zumindest eine vom sozialen Netzwerk selbst durchgeführte Untersuchung nahe. Aufforderungen wie „bitte poste das“ oder „copy and paste“ beispielsweise führen dazu, dass Inhalte doppelt so häufig geteilt werden wie andere. Ebenfalls sehr erfolgreich sind  Formulierungen, die sich auf einen Wettbewerb beziehen oder die Nutzer bzw. deren Gefühle direkt ansprechen, wie „see how many people …“ oder „wenn du es magst“, „wenn du zustimmst“, „wenn du jemanden kennst“. Unternehmen, die im Online-Marketing auf Facebook setzen, können die Studie hier ansehen. Gezeigt wird auch, wie Themen innerhalb des Netzwerkes ihr Eigenleben entwickeln.

Weltbild ist offiziell insolvent

Die Verlagsgruppe Weltbild ist offiziell insolvent. Am Freitag wurde beim Amtsgericht Augsburg die Insolvenz beantragt. Grund sei der starke Umsatzverlust im zweiten Halbjahr 2013. Nicht von der Insolvenz betroffen sind bücher.de, die Gesellschaften in Österreich und der Schweiz sowie die rund 300 Filialen. Diese sollen in der gemeinsamen Tochterfirma mit dem Münchner Buchhändler Hugendubel fortgeführt werden. Eigentümer von Weltbild sind u.a. zwölf katholische Bistümer, die das Unternehmen nicht mehr finanzieren möchten. Die Verlagsgruppe beschäftigt mehr als 6.000 Mitarbeier. Bereits im letzten Jahr kursierten Gerüchte über eine mögliche Insolvenz. Außerdem lagen die Bistümer über die Ausrichtung des Medien- und Versandunternehmens im Streit – sei es über die vorgeworfene mangelnde „katholische Ausrichtung“, den angeblichen Vertrieb von „pornografischer Literatur“ oder dessen Aufstieg zum zweitgrößten deutschen Online-Buchhändler. Welche Auswirkungen die Insolvenz auf das gemeinsam mit Hugendubel, Thalia und Club Bertelsmann betriebene Tolino-Projekt hat, ist i.M. nicht absehbar. Tolino fordert auf dem E-Reader-Markt Amazon heraus. Der Geschäftsbetrieb von Weltbild soll zunächst fortgeführt werden.

Fußball wird den Planeten retten

Aliens landen auf der Erde – aber Fußball wird den Planeten retten. So zumindest Samsung in seiner aufwendigen Kampagne für das neue Galaxy. Die Geschichte: Außerirdische landen auf der Erde und fordern die Menschen zu einem alles entscheidenden Fußball-Match heraus. Beckenbauer nimmt es mit den Feinden auf und stellt eine Fußballmannschaft zusammen – die Galaxy 11. Als Kapitän wählt er Lionel Messi, dem weitere Stars wie Mario Götze, Falcao, Wayne Rooney und Iker Casillas folgten. Komplettiert wird das Team jetzt mit Cristiano Ronaldo. Damit ist die 13-köpfige Weltauswahl komplett und trainiert ab sofort für das Schicksalsspiel gegen die Aliens – parallel zur WM-Vorbereitung der „echten“ Nationalspieler. Auf der Kampagnenwebsite kann jeder den Kampf gegen die Aliens unterstützen und Teil der Auseinandersetzung werden. Begonnen wurde die absolut sehenswerte kostspielige Kampagne Ende Oktober und soll bis zum Sommer fortgesetzt werden. Dabeibleiben, denn „The Winner takes the Earth!

Abmahnung erhalten

Drei von fünf Online-Händler haben 2013 mindestens eine Abmahnung erhalten, besagt eine Studie des Händlerbundes. Ein Zehntel der Befragten erhielt sogar drei oder mehr Abmahnungen.

Als Hauptursache für Abmahnungen wird eine Verletzung des Wettbewerbsrechts angegeben: 53 Prozent gaben an, deswegen 2013 abgemahnt worden zu sein. Verletzungen des Markenrechts (14%) oder des Urheberrechts (12%) bildeten weitere häufige Abmahngründe. Genannt wurden auch Fehler in den Rechtsbelehrungen, fehlende Kennzeichnungen oder falsche Preisangaben. Fast zwei Drittel der Befragten unterschrieben eine Unterlassungserklärung und vermieden damit das Gerichtsverfahren.

Dass Abmahnungen teuer werden können zeigt die Zahl von 71 Prozent der Händler, die durchschnittlich mehr als 500,- Euro pro Abmahnung zahlten. Bei 20 Prozent betrug die Zahlung sogar 2.000,- Euro. Für kleinere Händler können diese Kosten existenzbedrohend sein – um so wichtiger ist ein rechtssicherer Online-Shop. Denn nur jeder vierte Händler spricht von weniger Abmahnungen als 2012, bei 40 Prozent ist die Zahl im Vorjahresvergleich hingegen gestiegen.

Die Studie des Händlerbundes kann hier angesehen werden.

 

Bing Places auch in Deutschland

Microsoft bringt ab sofort Bing Places auch in Deutschland auf den Markt. Unternehmen können ihr Profil bei Bing einstellen und damit über die lokale Suche gefunden werden. Verknüpft ist das Angebot mit den Karten von Bing Maps und Yahoo Maps. Voraussetzung ist, sich bei Bing Places Business zu registrieren. Anschließend können Daten zu Telefonnummer, Adresse oder Wegbeschreibung kostenlos eingegeben werden. Mit Microsoft Advertising besteht die Möglichkeit, sich direkt aus der Anzeige anrufen zu lassen – z. Zt. allerdings nur per Smartphone. Click-to-Directions erlaubt Nutzern im Umkreis von 50 Kilometern, Informationen zum Unternehmensstandort anzusehen. Ein Link ermöglicht die Wegbeschreibung. Funktionen, die beim Konkurrenten Google Maps bereits seit 2010 Usus sind.

Preiserhöhungen bei der Post

2014 beginnt mit Preiserhöhungen bei der Post. Der Standardbrief ist nun mit 60 statt bisher 58 Cent zu frankieren, die Preise für Postkarten, Kompaktbriefe (bis 50 Gramm), Großbriefe (bis 500 Gramm) und Maxibriefe (bis 1.000 Gramm) bleiben gleich. Für Einschreiben verlangt die Deutsche Post nun 2,15 Euro statt bisher 2,05, das Einwurf-Einschreiben verteuert sich auf 1,80 Euro. Auch die Paketgebühr wird bei DHL angehoben und zwar um neun Cent. Nur das Porto für Päckchen bis zwei Kilogramm bleibt gleich, sofern diese in einer Filiale abgegeben werden. Auslandspakete werden je nach Gewicht und Bestimmungsland billiger, in bestimmte Gebiete jedoch bis zu vier Euro teurer. Die neuen Tarife können bei der Deutschen Post angefordert und an die Poststelle weiter gegeben werden.