Süßer die Glocken nie klingen

Süßer die Glocken nie klingen, als in der Vorweihnachtszeit… Und alle suchen Geschenke: den Mixer für die Frau, Socken für den Mann – oder auch Boxershorts. Und genau daraus macht die US-Handelskette Kmart ihre Weihnachtskampagne. Sie präsentiert die Boxershort-Marke Joe zu „Jingle Bells“, dargeboten von sechs festlich gekleideten Männern, die das „Glockenspiel“ neu, überraschend und mutig vortragen. Zu dem witzigen Werbe-Video „Show your Joe„, der mittlerweile sehr kontrovers diskutiert wird.

Wenn die Stiftung Warentest

Wenn die Stiftung Warentest zum Produkttest schreitet, herrscht bei den betroffenen Anbietern Hochspannung. Von den Ergebnissen hängen oft Millionenumsätze ab. Aktuelles Beispiel ist die Auseinandersetzung zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und Stiftung Warentest. Die Stiftung wirft dem Schokoladenhersteller vor, entgegen seiner Aussage „nur natürliches Aroma“ in der Sorte „Voll-Nuss“ den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal zu verwenden. Für Ritter Sport der Super-Gau, ein Imageschaden, der die Unternehmens-Kommunikation nachhaltig beeinträchtigen könnte. Denn drei von vier Konsumenten konsultieren laut BDI Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen, bevor sie sich zum Kauf entschließen. Wie ein Test der Stiftung Warentest abläuft, zeigt Spiegel-TV.

Leitfaden für Twitter-Marketing

Der Kurznachrichtendienst Twitter hat einen Leitfaden für Twitter-Marketing veröffentlicht. Ziel ist, Geschäftskunden den Einstieg in das Netzwerk zu erleichtern. Auf der Info-Seite Twitter Media wird von Grund auf erklärt, wie der Dienst genutzt werden kann. Die Hilfestellung reicht von der Einrichtung eines Kontos über die verschiedenen Möglichkeiten eines Tweets bis zu dessen Einbindung auf externen Seiten. Für verschiedene Anwendungen wie bspw. Nachrichten oder Inhalte werden Best Practices vorgestellt. Der Leitfaden ist v.a. interessant für Unternehmen, die sich einen Überblick über die Möglichkeiten des Dienstes verschaffen wollen und überlegen, Twitter in ihre Kommunikation einzubinden. Laut dem Beratungsunternehmen Roland Berger ist bei Kaufentscheidungen den Nutzern Social Media ebenso wichtig wie Direkt-Marketing, Fernseh- oder Außenwerbung.

E-Mail-Kampagnen werden günstiger

Adobe kündigte an, dass über Adobe Campaign abgewickelte E-Mail-Kampagnen günstiger werden sollen. Zukünftig rechne das Softwareunternehmen nicht mehr nach CPM (Kosten pro Tausend verschickter E-Mails) ab, sondern nach Anzahl der verwendeten Kundenprofile. Im Online-Marketing könnten damit die Kampagnen besser skaliert und vereinheitlicht werden, ohne dass diese entweder unerschwinglich teuer oder durch das CPM-Modell beschränkt würden. Vielmehr könne die Kommunikation so angepasst werden, wie dies für eine persönliche Ansprache des Kunden notwendig ist. Dabei entstünden keine Zusatzkosten und es sei möglich, in dem dafür notwendigen Tempo neue Kanäle auszuprobieren. „Marketer wurden durch das bisherige CPM-Preismodell behindert, es stellte den E-Mail-Anbieter anstelle des Marketers und seiner Kunden ins Zentrum der Kampagnen-Abwicklung“, sagt Suresh Vittal, Vice President Strategy für Adobe Campaign bei Adobe. „Durch unser neues Angebot geben wir der Branche neue Möglichkeiten und helfen dabei, zu experimentieren und Zielgruppen über alle Kanäle hinweg anzusprechen.“ Das neue Preismodell soll voraussichtlich ab Januar 2014 verfügbar sein. Dann wird sich weisen, ob Kampagnen durch die neue Preisgestaltung tatsächlich günstiger werden.

Vertrauen in Werbung steigt

Das Vertrauen in Werbung steigt bei den Deutschen, so eine Nielsen-Studie. 45 Prozent haben Vertrauen in eine Zeitungsanzeige – ein Plus von 17 Prozent gegenüber 2011. Damit zählt Zeitungswerbung zu den fünf vertrauenswürdigsten Werbeformaten in Deutschland. Radiowerbung legte um 18 Prozentpunkte zu, Markenauftritte im Internet akzeptieren 47 Prozent (plus 11 %). Redaktionelle Inhalte wie z.B. Zeitungsartikel werden von 57 Prozent als vertrauenswürdig eingestuft. Über allem thront jedoch das Empfehlungsmarketing: 80 Prozent der Verbraucher vertrauen den Empfehlungen von Freunden, der Familie oder Bekannten. Für die Unternehmenskommunikation zeigen die Studien-Ergebnisse, dass (potentielle) Kunden einer zielgerichteten und vernetzten Markenstrategie vertrauen und durch diese positiv angesprochen werden können. Die Nielsen-Studie mit weiteren Daten und einer Infografik kann hier eingesehen werden, die Zahlen von 2011 sind hier nachzulesen.

David Bowie auf einem Maskenball in Venedig

Für die Luxus-Marke Louis Vuitton singt David Bowie auf einem Maskenball in Venedig und becirct das US-Model Arizona Muse.

Das Supermodel landet in einem Heißluftballon auf dem Markusplatz und trifft in einem prächtigen Palazzo auf David Bowie, der ein Neuarrangement seines Hits „I’d rather be high“ singt. In romantischen Bildern umwirbt der Barde die US-amerikanische Schönheit, die am Ende des Videos die Lagunenstadt mit einem roten Segelschiff verlässt. Zu sehen ist der aufwändig produzierte Werbefilm „L’Invitation au Voyage – Venedig“ im Kino und hier. Die erste Episode von „L’Invitation au Voyage“ spielte 2012 im Louvre in Paris, den eine mysteriöse junge Frau in eben diesem rot-weißen Heißluftballon verlässt, zu sehen hier.

Die Stellung von Marketing

Die Stellung von Marketing im Unternehmen hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung zugelegt. In der Studie „Image des Marketings“ von Adobe und Forsa geben 80 Prozent der Befragten an, dass Marketing einen messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg leistet. Allerdings sind nur 16 Prozent der Meinung, dass Marketing die stärkste Stellung im Betrieb habe – diese wird Controlling (66 %) und Vertrieb (65 %) zugesprochen. Weitere Daten aus der Studie wie u.a. Markenstärkung, Kommunikationskanäle oder Relevanz und Social ROI sind in einer hübschen Infografik aufbereitet. Die Studie selber kann hier heruntergeladen werden.

Impressum auf Facebook-Seite

Zur Frage, wo das Impressum auf einer Facebook-Seite stehen muss, fällte nun das OLG Düsseldorf ein weiteres Urteil. Nachdem bereits das LG Aschaffenburg zu der Fragestellung entschied, folgte das OLG aktuell dieser Entscheidung. Es genügt nicht, unter dem Button „Info“ auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken. Laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Falls die Angaben nicht direkt auf der Startseite von Facebook platziert sind, muss der weiterführende Link unter einer eindeutigen Bezeichnung wie „Kontakt“ oder „Impressum“ zu finden sein, „Info“ genügt nicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az.: I-20 U 75/13). Allerdings bietet Facebook keinen eindeutigen Impressum-Button. Eine Lösung kann sein, oberhalb von „Info“ zu Beginn des Feldes „Kurze Beschreibung“ unter der Bezeichnung „Impressum“ bzw. „Kontakt“ den Link auf das Impressum der eigenen Website einzurichten. Allerdings muss dort dann auch klar gestellt sein, dass sich dieses Impressum auch auf den Facebook-Auftritt bezieht. Eine Anleitung zur Gestaltung des Impressums auf Facebook gibt es auch unter Allfacebook.de.

Empfehlungs-E-Mails sind rechtswidrig

Empfehlungs-E-Mails sind rechtswidrig, sofern vom Empfänger keine Einwilligung zum Erhalt der E-Mail vorliegt, entschied der BGH (Urteil vom 12.09.2013 Az. I ZR 208/12). Dies gilt auch, wenn die Empfehlungs-E-Mail durch Dritte verschickt wurde. Bei der sogenannten Tell-a-Friend-Funktion können Nutzer bestimmte Produkte bzw. Websites an Freunde und Bekannte per E-Mail weiterempfehlen. Nachdem der Nutzer die Daten des Empfängers in das entsprechende Feld eingetragen hat, erhält dieser eine automatisch erstellte E-Mail mit einem Hinweis auf den empfohlenen Web-Aufttritt bzw. das Produkt. Oft ist dabei der Nutzer als Absender genannt. Falls jedoch keine Einwilligung des Empfängers vorliegt, stellt das Vorgehen einen Verstoß nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar, ebenso wie bspw. das telefonische Nachfassen. Der BGH entschied, „Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst“. Somit sollten alle, die eine Tell-a-Friend-Funktion auf Ihrer Website anbieten, diese schnellstens deaktivieren, da sie ansonsten Abmahnungen riskieren, und dafür andere Möglichkeiten des Direktmarketings einsetzen.

Leitfaden zum Facebook-Marketing

Der Leitfaden zum Facebook-Marketing soll helfen, mehr Umsatz zu generieren. Mehr als 19 Millionen Deutsche verwenden jeden Tag das soziale Netzwerk, zunehmend auch die Altersgruppe der über 45-jährigen. Eine Unternehmensseite in dem Netzwerk dient nicht nur dazu, die eigene Bekanntheit zu steigern und ein positives Image aufzubauen, sondern kann die Nutzer auch auf die eigene Website bzw. in den Online-Shop leiten. Speziell für Einsteiger hat Facebook den Leitfaden „Steigere den Online-Umsatz“ aufgelegt, in dem gezeigt wird, wie in fünf Schritten die Facebook-Präsenz optimiert werden kann.