Bewegtbild in der Online-Werbung

Das Bewegtbild in der Online-Werbung ersetzt immer häufiger die bisherigen statischen Dartstellungen. Seien es Videos, Animationen oder einfache Spots: der Trend geht zum Bewegtbild. Ein neues Whitepaper des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) informiert über verschiedene Nutzungsszenarien im Bereich Bewegtbild und Video: direktes und indirektes Click-to-Play, Mouse-over-Play, Auto-Play und Revolver-Play. Die vorgestellten Abspielmethoden sollen Marketing- und Kommunikationsverantwortlichen eine erste Orientierung und Einführung in das Thema Bewegtbild am Digitalmarkt ermöglichen. Erhältlich ist das kostenlose Whitepaper hier.

Xing mit der digitalen Präsentationsmappe

Das neue Design von Xing mit der digitalen Präsentationsmappe ist online. Stand bisher der Lebenslauf im Mittelpunkt der eigenen Präsentation auf der Businessplattform, so sollen nun Berufstätige aller Branchen genauso wie Selbständige und Freiberufler ihr Wissen und ihre Erfahrung persönlicher darstellen können. Im Portfolio können Bilder, Texte, Projekte oder Arbeitsproben frei eingestellt werden, ebenso sollen Aktivitäten auf anderen sozialen Kanälen wie Twitter oder Blogs integriert werden. Der Nutzer kann frei entscheiden, was er den Besuchern seiner Seite zuoberst anzeigen möchte. Anbieter könnten dieses Instrumentarium als verbesserte Werbefläche nutzen. Wie das neue Xing aussieht wird hier gezeigt.

Sicherheitsupdate für Flash-Player und Shockwave-Player

Adobe beseitigte mit dem Sicherheitsupdate für Flash-Player und Shockwave-Player mehrere Sicherheitslücken. Alle sind als kritisch eingestuft, die Installation der neuen Versionen wird dringend angeraten. Im Adobe Flash-Player wurden drei, im Shockwave-Player eine kritische Sicherheitslücke beseitigt. Angreifer können über die Lücke beliebigen Schadcode einschleusen und ausführen. Updates sind u.a. erhältlich für Windows, Mac OS X, Linux, Android und Chrome, ebenso für Internet Explorer, Firefox und Safari. Die aktuelle Version Shockwave-Player 12.0.3.133 für Windows und Mac OS X bietet Adobe hier an.

Meine Frau trennt sich

Meine Frau trennt sich: Trennung im Hause Lauterbach. Heiner Lauterbach sitzt auf einem Sofa und erzählt uns dies. Hinter ihm fliegen Möbel, er bleibt leise mit sparsamen Gesten und starker Mimik. Die tief in den Gemütszustand des 60-jährigen blicken lässt. „Meine Frau trennt sich gerade – von allem Alten!“ 20 Sekunden komprimierte Werbung – hier anzusehen.

Thalia startet Anti-Amazon-Kampagne

Die Buchhandelskette Thalia startet eine große Anti-Amazon-Kampagne und bewirbt damit den eigenen E-Reader Tolino. Nachdem Amazon seinen E-Reader Kindle groß in Bahnhöfen beworben hatte („Bitte umsteigen – auf die Textgröße Ihrer Wahl“), schlägt Thalia nun zurück. Anzeigen in großen deutschen Tageszeitungen für Tolino nehmen auf die Kindle-Werbung Bezug: „Amazon war an 8 Bahnhöfen 30 Tage zu sehen. Thalia ist mit 300 Buchhandlungen und 5.000 Mitarbeitern immer für Sie da.“ Flankiert werden die Anzeigen durch einen neuen TV-Werbespot, Radio-Spots, Plakate sowie City-Light-Poster. Neben dem Promoten der Tolino-Vorzüge setzt die Kampagne die Beratungskompetenz der eigenen Buchhändler und die flächendeckende Präsenz dem Online-Angebot des Versandhändlers entgegen. Damit betont Thalia das sinnliche Erleben im stationären Einzelhandel gegenüber dem anonymen Einkauf im Internet. Eine Strategie, die nicht nur für den Buchhandel gilt.

Amazon-Verbot

Nach Adidas haben auch die Outdoor-Marken Lowa und Deuter ein Amazon-Verbot erlassen: Händlern wird untersagt, ihre Produkte über Amazon oder andere Internetversandhändler zu verkaufen. Begründet wird das Vorgehen damit, dass die hochwertigen Produkte beratungsintensiv seien und nicht adäquat präsentiert würden.

Amazon betonte, dass die Anbieter einen eigenen Shop einrichten könnten und somit nicht auf Händler angewiesen seien. Interessant wird sein, wie sich das Kartellamt zu der Vorgehensweise der Hersteller verhält. Trotz des Verkaufsverbotes werden auf Online-Verkaufsplattformen immer noch Produkte der betreffenden Markenhersteller angeboten.

Bereits 2012 kündigte der US-Verlag EDC einen Amazon-Boykott an. Begründung hier war, dass der Versandriese „jeden aus dem Geschäft dränge“. In Deutschland versucht eine Buchhandels-Allianz, die Vormachtstellung von Amazon zu brechen.

 

Social Media Conference

Nach München findet nun in Hamburg die nächste Social Media Conference statt. Vom 23. bis 25. September hören die Teilnehmer aktuelle Case Studies und erhalten praxisnahe Tipps. Themen der Konferenz sind u.a. Markenführung mit den Social Media Kanälen, rechtliche Aspekte, Social Commerce, Social CRM, Auswirkungen auf die Unternehmensorganisation sowie Monitoring der Social Media Aktivitäten. Zielgruppe sind Führungskräfte und Manager aus Unternehmen, die zukünftig mit Ihren Produkten bzw. Dienstleistungen verstärkt in Social Media Kanäle aktiv werden oder bereits eingeführt Maßnahmen verbessern möchten. Zur Anmeldung zu der dreitägigen Konferenz geht es hier, der Programmflyer kann hier eingesehen werden.

Tablets und Smartphones steuerbegünstigt

Ab sofort sind auch Tablets und Smartphones steuerbegünstigt. Mit dem neuen Einkommensteuerrecht werden die Geräte PCs und Laptops gleichgestellt. Erhalten Mitarbeiter von Ihrem Arbeitgeber eines der Datenverarbeitungsgeräte geschenkt, so muss diese Zuwendung als geldwerter Vorteil nun pauschal mit lediglich 25 Prozent versteuert werden. Unter die Vergünstigung fällt ebenfalls Zubehör wie Monitor, Drucker oder Ladegeräte sowie die Kosten des Internetanschlusses, sofern der Arbeitgeber hierfür aufkommt. Die Änderung ist Teil des lange umstrittenen Jahressteuergesetzes 2013 und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013.

Land Rover anstatt Escape-Taste

Mit einem Land Rover anstatt der Escape-Taste feiert der Geländewagenhersteller große Erfolge. Potenzielle Kunden erhielten einen winzigen Land Rover, der die Escape-Taste am Computer ersetzt. Nach einem Mailing mit dem Land-Rover-Escape-Key stiegen sowohl Anfragen wie auch Probefahrten signifikant an. Ein relativ einfaches Marketing-Mittel zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Kundenbindung. Das Video zur Aktion kann hier angesehen werden – „Hit The Road, Jack!“.

Versand zum Wunschtermin

Die Deutsche-Post-Tochter DHL will ab Samstag den Service „Versand zum Wunschtermin“ anbieten. Empfänger eines Paketes sollen einen Tag im Voraus eine E-Mail mit dem genauen Liefertermin erhalten. Kunden, die bei paket.de registriert sind, könnten den genauen Zeitpunkt der Lieferung um bis zu vier Tage verschieben. Mit dieser Dienstleistung gewinne DHL einen Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Wettbewerbern, heißt es. Händler könnten in Ihrem Marketing – bei Versand via DHL – das Angebot als kundenfreundlichen Service herausstreichen und somit einen Wettbewerbsvorteil erringen.