Aufgrund der neuen Button-Lösung können Gütesiegel ungültig sein. Gütesiegel-Anbieter sind verpflichtet, ihre Kriterien der geltenden Rechtslage anzupassen und Online-Händler anhand deren zu zertifizieren. Die bisherigen Prüfkataloge sind nach Einführung der Button-Lösung nicht mehr rechtskonform und damit die vergebenen Zertifikate ungültig. Für Shop-Betreiber bedeutet dies, ihre Zertifikate erneuern zu lassen und in ihrer Kommunikation explizit auf die Aktualisierung hinzuweisen. Verbunden werden kann dies ggf. mit dem Hinweis auf die besondre Vertrauenswürdigkeit des eigenen Shops im Vergleich zu Wettbewerbern. Mehr bei Onlinehändler-News.de