Google Analytics verwenden Unternehmen als Tracking-Software für ihre Website. Nach einer Untersuchung des Bayrischen Landesamts für Datenschutzaufsicht verwendeten allerdings nur 78 von 13.404 der untersuchten Websites das Tool datenkonform. Die Behörde will die betroffenen Firmen anschreiben und diese auffordern, Google Analytics den Richtlinien gemäß anzupassen. Hintergrund der Überprüfung sind Vereinbarungen zwischen dem sog. Düsseldorfer Kreis und Google. Demnach soll der datenschutzkonforme Einsatz von Google Analytics die nachfolgenden Punkte beinhalten: a) die Firmen schließen mit Google einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ab, b) die jeweilige Datenschutzerklärung auf der Website weist auf Google Analytics hin und räumt eine Möglichkeit zum Widerspruch ein, c) die Anonymisierungsfunktion muss in den Quellcode eingebunden sein. Noch sind nur bayrische Firmen „verwarnt“, allerdings betrifft die konforme Anwendung der Software alle Websites in Deutschland. Unternehmen sollten daher ihre eigene Performance auf Datenkonformität überprüfen. Dies kann z.B. per E-Mail an onlineprüfung@lda.bayern.de mit der eigenen URL als Betreffzeile geschehen.