Flyer am Auto sind rechtswidrig

Ob Visitenkarten oder Flyer, an Auto oder Fahrrad platzierte Werbung ist rechtswidrig entschied das OLG Düsseldorf. Werbetreibende dürfen ihre Botschaft nicht z.B. unter dem Scheibenwischer oder am Sattel hinterlassen. Laut dem Gerichtsurteil verstößt das Anbringen der Werbung gegen den Gemeingebrauch der Straße, es komme nicht darauf an, ob sich der jeweils Betroffene belästigt fühle. Das Ordnungsamt geht bereits in vielen Städten gegen diese Art der Kommunikation vor, auch können Wettbewerber Sie abmahnen.