Die Angabe der E-Mail-Anschrift ist Pflicht für elektronische Diensteanbieter. Ein Online-Kontaktformular ist keine E-Mail-Anschrift und damit keine Adresse der elektronischen Post gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (Telemediengesetz). Ebensowenig erfüllt die Angabe einer Telefon- oder Faxnummer die Funktion der Angabe einer elektronischen Adresse, stellt das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 07.05.2013 (Az. 5 U 32/12) fest. Im Rechtsstreit hatte eine irische Fluglinie auf Ihrer Internetseite unter „Kontakt“ zwar die postalische Adresse, eine Faxnummer sowie mehrere Telefonnummern, jedoch keine E-Mail-Anschrift angegeben. Nachträglich wurde ein Online-Kontaktformular eingefügt. Dies alles, so das Kammergericht, sei kein ausreichendes Surrogat für die Pflicht zur Angabe einer E-Mail-Anschrift. Interessant an dem Urteil ist, dass ausdrücklich auch ein Online-Kontakformular als Ersatz für die Angabe einer E-Mail-Adresse verneint wird.