Beschwerden über Lebensmittelklarheit.de

Seit einem Jahr können Verbraucher Beschwerden über Lebensmittelklarheit.de artikulieren. Das Verbraucherbeschwerde-Portal verzeichnete bisher 5.000 Beschwerden oder Anfragen über irreführende Werbung oder falsche Inhaltsangaben bei Lebensmitteln. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz seien 50 Prozent der Beschwerden verwertbar gewesen. Nach Prüfung verblieben 230 Produkte, die in den Kategorien „Getäuscht“ oder „Erlaubt“ dokumentiert sind. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde moniert die Listung, da hier Produkte gelistet würden, die zwar vom Verbraucher individuell reklamiert, jedoch den Bestimmungen des Lebensmittelrechts entsprechen würden. Entscheidend ist jedoch, wie die Kommunikation gegenüber dem Kunden erfolgt und nicht, diesen als „Dummen“ dastehen zu lassen. Auch wenn eine Beschwerde unberechtigt sei mag, sollte dem Kunden doch vermittelt werden, dass sein Anliegen ernst genommen wird – nur so kann Vertrauen aufgebaut und Stammkundschaft gewonnen werden.