Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum

Eine Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum betrifft immer mehr Facebook-Fanseiten, berichtet Allfacebook. Laut LG Aschaffenburg müssen auch Facebookseiten mit einem Impressum ausgestattet sein. Dieses muss einfach und eindeutig erkennbar sein, also z.B. „Kontakt“, „Impressum“ oder „Über uns“ heißen. Außerdem muss das Impressum von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Bei Facebook sollte das Impressum in der Infobox stehen. Hier kann auf das Impressum in der Rubrik „Info“ bzw. einen entsprechenden Link (z.B. zur eigenen gleichnamigen Homepage) verwiesen werden. Der Hinweis auf das Impressum sollte ganz oben angebracht werden, sodass er immer auch auf der Hauptseite erkennbar ist. Eine alleinige Platzierung unter „Info“ genügt nicht! Einen praktischen und kostenlosen Impressums-Generator finden Sie hier.