Abmahnungen bedrohen die Existenz von Online-Händlern, zeigt die Studie „Abmahnungen im Online-Handel“ von Trusted Shops.
In den vergangenene 12 Monaten ist mehr als jeder zweite Online-Händler (53%), der an der Studie teil nahm, abgemahnt worden. 51 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht sahen. Im Durchschnitt wurden pro Abmahnung 1.300 Euro in Rechnung gestellt, wobei im Wiederholungsfall bei Verstößen gegen die Unterlassungserklärung der Betrag auf bis zu 9.000 Euro ansteigen konnte.
Nahezu ein Viertel der Abmahnungen betrafen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Diese waren oft veraltet oder unvollständig, eine Telefonnummer nicht angegeben oder nur kostenpflichtig erreichbar, ein Muster-Widerrufsformular nicht vorhanden oder fehlerhaft.
Ausgesprochen wurden die Abmahnungen in 51 Prozent der Fälle durch Mitbewerber. Jedoch belegen im „Abmahn-Ranking“ Abmahnvereine alle darauf folgenden Plätze, wobei einer alleine 22 Prozent aller Abmahnungen ausgesprochen hatte, ein Anteil von 59 Prozent innerhalb der Vereine. Ein Grund mehr für für die Forderung des DIHK an den Gesetzgeber, den Abmahnmissbrauch einzudämmen.
56 Prozent der Befragten schützen sich aktiv vor Abmahnungen. 34 Prozent gaben an, dass solch ein Schutz für unter 100 Euro im Jahr zu haben ist. 68 Prozent setzten sich gegen eine Abmahnung zur Wehr, wobei in 76 Prozent der Fälle der Widerspruch erfolgreich war: In 31 Prozent der Verfahren erfolgte eine Änderung der Unterlassungserklärung, bei 23 Prozent eine Kostenreduzierung, bei 18 Prozent der Widersprüche wurde die Abmahnung komplett zurückgezogen. Allerdings scheuten auf Grund des Kostenrisikos 12 Prozent der Betroffenen eine Gegenwehr.
Die Ergebnisse der Studie „Abmahnungen im Online-Handel 2017“ stehen kostenlos als PDF zur Verfügung. Einen Vergleich zu 2014 bietet die Abmahnstudie des Händlerbundes.