10% auf alles

Die Werbeaussage „10% auf alles“ ist nur zulässig, wenn damit auch tatsächlich alles gemeint ist. Ausnahmen von der Rabatt-Aktion mit Sternchen anzugeben ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, stellte das LG München fest. Im konkreten Fall waren durch den Sternchenhinweis Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware von der Aktion ausgenommen. Eine blickfangartig herausgestellte Anpreisung dürfe schon für sich genommen keine unwahren Angaben enthalten, stellte die Richter klar. Zulässig in Fußnoten seien lediglich Ergänzungen bzw. Erläuterungen, die nicht eindeutige Werbeaussagen erläutern. mehr bei lto