Pauschale Gebühr für Rücklastschriften

Eine pauschale Gebühr für Rücklastschriften in den AGB des jeweiligen Unternehmens ist unzulässig, wenn diese deutlich über den von Banken und Sparkassen üblicherweise in Rechnung gestellten Gebühren liegt, so ein Entscheid des Oberlandesgerichts Brandenburg. wvr-law.de