„Olympia-Rabatt“ und „olympische Preise“ sind erlaubt

Werbe-Slogans wie „Olympia-Rabatt“ und „olympische Preise“ sind erlaubt, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. I ZR 131/13), der damit ein Urteil des OLG Schleswig aufhob. Die Slogans verstießen nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz, denn „Die Wörter “olympisch” und “Olympia” gehören zum allgemeinen Sprachgebrauch“. Unternehmen, auch wenn sie nicht offizieller Sponsor der olympischen Spiele sind, dürfen Werbeaussagen wie „Olympia“ verwenden, sofern kein unzulässiger Imagetransfer vorliegt. Im konkreten Fall sei lediglich ein zeitlicher Bezug zu den Spielen hergestellt worden.
Der BGH gab damit einem Kontaktlinsenhersteller Recht, der 2008 – im Zusammenhang mit den Olympischen Sommerspielen – online mit den genannten Slogans für seine  Produkte geworben hatte. Dagegen vorgegangen war der Deutsche Olympische Sportbund.