Novelle der Trinkwasserverordnung beachten

Auch Gewerbebetriebe und Vermieter betrifft die November 2011 in Kraft getretene Novelle der Trinkwasserverordnung. Leitungsstränge, in denen mehr als drei Liter Wasser stehen sowie Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Inhalt müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Für den Landkreis Tübingen werden beispielsweise rund 10.000 Gebäude geschätzt, die unter die Verordnung fallen.