Deadline Ende August

Deadline Ende August: Am 31. August endet die Übergangsfrist, die die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die werbliche Verwendung von Kundendaten vorsieht. Wer bis dahin keine Einwilligungserklärung der Kunden vorliegen hat, darf deren Daten nicht mehr für Kommunikation und Werbung verwenden. Es drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Ein Whitepaper des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft erläutert nochmals die gesetzlichen Anforderungen für rechtssicheren Newsletterversand und E-Mail-Marketing. Das kostenlose Whitepaper kann hier heruntergeladen werden.