Horror im Möbelhaus

Horror im Möbelhaus! Ein kleiner Junge fährt mit seinem Dreirad durch die Gänge einer Ikea-Filiale. Harmlos, meinen Sie? Durch den gekonnten Einsatz von Kamera, Beleuchtung und Musik wird daraus ein echter Schocker. Jeder assoziiert sofort den kleinen Danny aus „Shining“ von Stanley Kubrick, der durch leere Hotelflure fährt, hinter deren verschlossenen Türen eine grausame Geschichte wartet.
Schockeffekte und Gruselgefühl sind garantiert. Bis zum dramatischen Ende des Videos, in dem der kleine Junge plötzlich auf zwei unheimliche blaue Gestalten stößt, die … Happy Halloween!
Ikea Singapur bewirbt mit dem gewagten Happy-Halloween-Video längere Öffnungszeiten seiner Filialen. Begleitet wird die Kampagne von einem Gewinnspiel auf Facebook. Im Netz erreichte der Ikea-Halloween-Spot bereits knapp vier Millionen Aufrufe.

Preisstrategie im Online-Shop

Welche Preisstrategie im Online-Shop ist erfolgreich? Wie entwickelt sich der Gewinn bei einer Preiserhöhung von 2%? Vernünftiges und damit gewinnbringendes Pricing speziell im E-Commerce ist ein Thema, das angesichts der starken Konkurrenzsituation vielen Online-Händlern zu schaffen macht. Eine falsche Preisstrategie jedoch führt langfristig zu sinkenden Margen und letztendlich zur Existenzbedrohung des Online-Shops. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „marktüberlegen“ von Webdata Solutions und Conomic soll aufgezeigt werden, welche Pricing-Strategien im Online-Handel langfristig erfolgreich sind und was jeweils zu beachten ist. Das nächste Preisstrategie-Training findet am 13. November in Hamburg statt, die Anmeldung ist noch bis zum 2. November möglich.
Wie sich unterschiedliche Preisstrategien bei Rücksendungen auswirken, kann online mit dem Retourenkosten-Kalkulator von Professor Bernd Skiera errechnet werden. Der Kalkulator ermittelt verschiedene Szenarien und den jeweils erzielbaren Gewinn.

EuGH erlaubt das Einbetten von YouTube-Videos

Der Europäische Gerichtshof EuGH erlaubt das Einbetten von YouTube-Videos auf der eigenen Website, so ein Grundsatzurteil vom 24.10.2014 (AZ C – 348/13). Die Fremdnutzung stellt keine Urheberrechtsverletzung gegenüber dem Rechteinhaber des Videos dar. Voraussetzung ist, dass sich das technische Verfahren zur Wiedergabe bzw. Darstellung nicht von dem ursprünglich verwendeten unterscheidet und dass kein neues Publikum angesprochen wird. Wird also ein bei YouTube gestreamtes Video auf der eigenen Webseite eingebettet und von hier aus ebenso gestreamt wie bei YouTube selber, ist dies zulässig.
Nicht zulässig ist das Ansprechen eines neuen Publikums. Ist das Video ursprünglich bspw. nur für Abonnenten oder Kunden zugänglich bzw. hinter einer Paywall verborgen, also offensichtlich nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt, darf es nicht verwendet werden. In allen anderen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass das Publikum die Gesamtheit der Internetnutzer umfasst und das Einbetten somit erlaubt ist.
Ein Kommentar zu dem Urteil des EuGH kann bei Schutt, Waetke Rechtsanwälte nachgelesen werden.

Microsoft warnt vor einer Sicherheitslücke in Windows

Microsoft warnt vor einer Sicherheitslücke in seinem Betriebssystem Windows. Die Sicherheitslücke betrifft alle unterstützten Windows-Versionen außer Windows Server 2003. Angreifer erlangen damit die gleichen Rechte wie der angemeldete Nutzer, sobald ein Powerpoint-Dokument mit einem manipulierten OLE-Objekt – wie z.B. einer Excel-Tabelle in einem Word-Dokument – geöffnet wird. OLE (Object Linking and Embedding) bettet Inhalte von Dateien in andere Programme ein oder verlinkt diese. Microsoft bietet ein Fix-it an, mit dem die Sicherheitslücke geschlossen werden soll. Dies ist für Windows 8 und 8.1 64 Bit jedoch nicht erhältlich. Ein reguläres Sicherheits-Update ist noch nicht veröffentlicht. Microsoft empfiehlt weiters, nur Powerpoint-Dateien aus bekannten Quellen zu öffnen. Außerdem soll auf die eventuelle Warnmeldung beim Öffnen einer Powerpoint-Präsentation gehört werden, da dann ein infiziertes OLE-Objekt in der Datei enthalten sein kann.
Erst vor ein paar Tagen veröffentlichte Microsoft ein fehlerhaftes Windows-Update.

Flatrate für Zeitschriften

Nach der Markteinführung in Schweden, Großbritannien und den USA bietet das schwedische Unternehmen Readly nun auch in Deutschland eine Flatrate für Zeitschriften an. Im Angebot enthalten sind derzeit rund 8.600 Ausgaben von 695 Zeitschriften. Die monatliche Pauschale für den digitalen Zeitschriften-Kiosk beträgt 9,99 Euro. Die ausgewählten Titel können entweder sofort auf dem Tablet bzw. Smartphone gelesen oder für später heruntergeladen werden. Erhältlich ist die Readly-App für Android, iOS, Windows 8 und Kindle Fire, die Anmeldung erfolgt über die App selber oder die Readly Hompage. Zum Start kann das Angebot zwei Wochen lang gratis getestet werden.
Erst vor kurzem hat Amazon eine E-Book-Flatrate für ebenfalls 9,99 Euro pro Monat in Deutschland auf den Markt gebracht.

Neulich im Büro

Neulich im Büro ist das Motiv des aktuellen Werbespots von Deezer, einem Spotify-Konkurrenten. In dessen erster TV-Kampagne in Deutschland erhält ein Angestellter eine lautstarke, heftige Ermahnung seines Chefs. Er jedoch bleibt cool und lächelt: Frei nach dem Deezer-Motto „Hör, was du hören willst“ hört auch der Angestellte nur das, was er von seinem Chef hören will…
Ein bisschen skurril, aber dem Publikum gefällt’s. Kommentar eines Nutzers: „Selbst mein Chef hat sich den Arsch abgelacht“. Und Sie? Hier geht’s zum zum Video Nutjob – Deezer Deutschland.
Beim Musikanbieter Deezer kann aus 35 Millionen Songs das Lied ausgewählt werden, das man hören will.

Connecting Commerce

Auf der Kongressmesse Neocom wird auch 2014 unter dem Motto „Connecting Commerce“ über Strategien, Konzepte und Trends im Handel diskutiert werden. Das Motto solle verdeutlichen, dass die Veranstaltung für alle Sparten des Handels gelte: „Online geht stationär, stationär geht online, und Markenartikler werden zu Händlern“, so die Projektleiterin Wiestler. Der Anspruch ist, alle Themen rund um die Wertschöpfungskette abzudecken – von digitalen Trends über Mobile, Marketing, Logistik bis hin zu Payment und Forderungsmanagement. Die Branchenveranstaltung richtet sich an Führungskräfte aus Versandhandel, E-Commerce, Markenartikelindustrie und Multi-Channel-Handel und will den Austausch zwischen allen handelnden Unternehmen fördern.
Im Messebereich präsentieren rund 180 Aussteller ihre Produkte und Dienstleistungen. Das Spektrum reicht von Logistikanbietern und Marketingspezialisten über Softwarehersteller bis hin zu vielversprechenden Start-Ups.
Zwei Speakers Corners mit mehr als 40 Referenten sowie zahlreiche Workshops bieten ein attraktives Rahmenprogramm, das von den Messegästen kostenlos besucht werden kann.
Die Neocom findet vom 29.-30. Oktober im Areal Böhler in Düsseldorf statt. Ein kostenloses Messticket können Sie hier anfordern.

 

Fehlerhaftes Windows-Update

Microsoft lieferte erneut ein fehlerhaftes Windows-Update aus. Das Update KB2949927 vom Oktober sorgt unter Windows 7 und Windows Server 2008 R2 für Probleme im Betriebssystem. Das Update fügt den Betriebssystemen den SHA-2 Hashing-Algorithmus hinzu, der v.a. bei der Prüfung von Daten zum Einsatz kommt. Ziel ist festzustellen, ob die jeweilige Datei unbeschädigt ist.
Zwar erkennt Windows ein Update-Problem und versucht dieses zu lösen. Allerdings kann es passieren, dass das Betriebssystem in einer Endlosschleife zwischen versuchter Update-Installation und anschließender Zurücksetzung hängen bleibt, so das TechNet-Forum. Microsoft selber hat zwischenzeitlich den Download des fehlerhaften Updates entfernt und empfiehlt unter „Revisions“, dieses zu deinstallieren. Dazu gehen Sie wie folgt vor: Unter „Systemsteuerung“ auf „Programme“ „Programme und Funktionen“ klicken, dann auf „installierte Updates anzeigen“. Hier über den Button „Deinstallieren“ das zuvor ausgewählte Update KB2949927 entfernen.
Vor zwei Monaten erst musste Microsoft ein Windows-Update zurückziehen, das Totalausfälle mit Bluescreen verursachte, im Juni ein fehlerhaftes Office-Update, im April eines für Windows 8.1. Um seinen Rechner zu schützen könnte es deshalb sinnvoll sein, die Funktion „Automatische Updates“ zu deaktivieren und vor der Installation neuer Sicherheits-Updates auf jeden Fall ein Backup durchzuführen.

Buchpreisbindung für E-Books

Die Buchpreisbindung für E-Books gilt zukünftig auch in Österreich. Der österreichische Kulturausschuss beschloss letzte Woche die Ausdehnung der Buchpreisbindung sowohl auf E-Books wie auch den grenzüberschreitenden Online-Handel. Das entsprechende Gesetz soll kommende Woche vom Nationalrat beschlossen werden und vor Weihnachten in Kraft treten. Österreich zieht damit mit Deutschland und Frankreich gleich, wo die Buchpreisbindung auch für E-Books bereits Bestand hat.
Hintergrund der Entscheidung dürfte der seit langem schwelenden Kulturstreit sein, in dem sich u.a. europäische Kulturschaffende gegen die Vereinnahmung durch den US-Markt bei Kulturgütern wehren. Erst kürzlich stellten sich über 900 Autoren gegen Amazon. Dem Internetriesen wird neben anderem vorgeworfen, durch manipulierte Empfehlungslisten, der verzögerten Auslieferung von Büchern bestimmter Verlage und der Forderung nach höheren Rabatten die Buchpreisbindung zu Fall bringen zu wollen. Die „Wirtschaftswoche“ spricht sogar von einem Versuch der Monopolbildung seitens Amazons.
Weiters wird befürchtet, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP die Buchpreisbindung ausgehebelt wird. Die ehemalige französische Kulturministerin Aurelie Filippetti betonte, dass Frankreich beim Punkt Buchpreisbindung „niemals nachgeben werde“. „Im Sinne der Vielfalt ist es wichtig, Bücher zu schützen und ein Marktumfeld zu schaffen, das eine hohe Anzahl an Verlagen und Veröffentlichungen ermöglicht“, so der österreichische Kulturminister Ostermeyer. Die Buchpreisbindung gibt es derzeit in elf europäischen Ländern.

Sicherheitsupdate für Java

Oracle bringt ein neues Sicherheitsupdate für Java heraus und schließt damit 25 teils kritische Sicherheitslücken, so das Bürger-CERT. 22 der Sicherheitslücken können von Angreifern ausgenutzt werden, um ohne Authentifizierung beliebige Befehle auf dem betroffenen Rechner auszuführen und Administratorenrechte zu erlangen. Damit können Teile des Systems unter Fremdkontrolle gebracht werden. Von den Sicherheitslücken betroffen sind Mac OS X, Microsoft Windows, Linux und Solaris.
Das Sicherheitsupdate für Java steht bei Oracle zum Download bereit. Nutzer von Windows XP sollten die Version 7 des Java Runtime Environments installieren, da das veraltete Betriebssystem die Version 8 nicht unterstützt. Für alle neueren Windows-Version und Mac steht die Version 8 bereit. Für Mac OS X 10.6 und früher steht kein Update zur Verfügung. Welche Java-Version bei Ihnen installiert ist, können Sie hier prüfen.