Keine Provisionen an Schulfördervereine

Amazon darf keine Provisionen an Schulfördervereine zahlen, wenn Eltern Schulbücher über diesen bestellen, so das Landgericht Berlin. Amazon hatte dem Förderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Online-Händler einkauften. Die Gutschriften betrugen bis zu sieben Prozent des Bestellwertes. Auf den Endpreis für die Käufer hatte der Rabatt keine Auswirkung, die Provisionen flossen an den Verein.
Derlei Zahlungen stellen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar, so das Gericht. Zudem seien die Provisionszahlungen eine unzulässige Gewährung von Preisnachlässen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Das Gericht befand das Provisionsmodell auch deshalb als „unlauter“, weil Schüler und Eltern dadurch sozialem Druck zur Nutzung dieser Bestellmöglichkeit ausgesetzt seien. Sie gerieten in die Situation, diese Bestellmöglichkeit nutzen zu müssen, um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden und sich nicht moralischen Vorwürfen Dritter auszusetzen. Das sei eine unangemessene und unsachliche Beeinflussung der Verbraucher. Ergänzend wurde festgestellt, dass der BGH in ähnlichen Fällen ebenso entschied.
Laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Verband und Verlage stehen seit einiger Zeit in massiven Konflikten mit dem US-Konzern.

Gerne weniger umtauschen

61 Prozent der Online-Kundinnen würden gerne weniger umtauschen und 59 Prozent finden Rücksendungen beim Internet-Shoppen sogar nervig, ergab die Studie „Fashion-Online Shops: Return to Sender“ des Marktforschungsinstituts YouGov. Grund sei der Aufwand, der mit Rücksendungen verbunden ist. Dieser könne sogar das Einkaufserlebnis mindern. Eine geringere Retouren-Quote wäre somit sowohl für die Kunden wie das Unternehmen befriedigender, das damit die hohe Belastung durch Rücksendekosten vermeidet. Erzielt werden kann dies durch eine Analyse der Retourengründe: „Genaueres, aber gleichzeitig nicht zu aufwendiges Feedback kann helfen, Kundinnen gewinnbringend einzubeziehen, um die Retoure-Quote zu senken“, so Nina Simons, Senior Consultant, Consumer, Retail & Media bei YouGov. Neben der Nutzung von Kundenfeedback empfiehlt die Studie mehr Individualisierung und Personalisierung etwa durch markenspezifische Größentabellen oder ein Bonus-System für Wenig-Retournierer. Virtuelle Umkleidekabinen kämen als Sahnehäubchen hinzu.
90 Prozent der Befragten halten die Möglichkeit von Retouren als ein selbstverständliches Serviceangebot. Sieben von zehn würden nicht in dem Online-Shop einkaufen, wenn sie für Retouren zahlen müssten. Zur Zusammenfassung der Studie

900 Autoren gegen Amazon

Im Konflikt zwischen Amazon und der Verlagsgruppe Hachette stellen sich nun öffentlich fast 900 Autoren gegen Amazon. Die Mitglieder der Gruppe „Authors United“, darunter die Bestsellerautoren Douglas Preston, Stephen King, John Grisham und Jennifer Egan, unterschrieben einen offenen Brief, der Amazons Verhandlungstaktik gegenüber Hachette kritisiert. Die Mehrzahl der Unterzeichner seien dabei nicht Autoren der Hachette-Verlage. “Wir fühlen uns verraten, weil wir Amazon geholfen haben, eines der weltweit größten Unternehmen zu werden. Wir haben es von Anfang an unterstützt, wir haben kostenlos Blogs, Besprechungen und alles mögliche beigetragen, um das uns Amazon für umsonst gebeten hat. Wir dachten, wir hätten eine ziemlich gute Partnerschaft, aber Amazon hat mit seinem geschäftlichen Verhalten die Autoren in den letzten sechs Jahren überhaupt nicht mehr unterstützt”, so Preston gegenüber dem Guardian. Amazon nimmt für noch nicht erschienene Neuerscheinungen der Verlagsgruppe keine Vorbestellungen mehr an und liefert vorrätige Titel mit langen Lieferfristen aus.
In Deutschland sind von der Auseinandersetzung zwischen Amazon und den Verlagshäusern u.a. Ullstein, Piper, Carlsen und Thienemann-Esslinger betroffen, die zur Verlagsgruppe Bonnier gehören. In dem Konflikt fordert Amazon höhere Rabatte, laut Wirtschaftswoche gehe es jedoch um den Versuch einer Monopolbildung.

Shopbetreiber verstoßen gegen den Datenschutz

41 Prozent der Shopbetreiber, die Google Analytics einsetzen, verstoßen gegen den Datenschutz, so eine Studie von Aqvisit.com, einem Stuttgarter Online-Consulting-Unternehmen. Für die Untersuchung wurden 6.523 deutsche Online-Shops analysiert. Nahezu alle speichern Kundendaten wie Herkunft der Besucher, Seitenaufrufe oder Besucherverhalten, vorwiegend unter Einsatz von Google Analytics. Mit Hilfe dieser Daten können Benutzerprofile erstellt und zu Werbezwecken verwendet werden. Dies ist an sich nicht verboten, muss jedoch datenschutzkonform geschehen. So ist bspw. die IP-Adresse der Besucher bei deren Speicherung zu anonymisieren, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können. Zusätzlich muss die Datenschutzerklärung angepasst werden. Verstöße können gesetzlich belangt werden.
Bereits 2012 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine ähnliche Untersuchung durchgeführt und eine Verstoßquote von 97 Prozent festgestellt.
Die aktuelle Studie „Google Analytics und Datenschutz“ mit allen Ergebnissen und weiteren Tipps können Sie hier herunterladen.

Sogar schnell langsam

„Sogar schnell langsam“ lautet der neue Claim von VW. Nachts, im finsteren Wald, ein Uhu ruft, die Kröte schleicht durchs Unterholz. Unheimliche Stimmung. Da – ein Geräusch – das Tier wird schneller, irrt auf eine Straße und sieht die Scheinwerfer eines VW Golf R auf sich zurasen. Der Wagen kommt direkt vor ihr zu stehen – und füttert die Kröte mit den Fliegen und Mücken vom Kühlergrill. Füttern statt über den Haufen fahren lautet die Ansage von VW, denn „Dank der 17-Zoll-Bremsanlage verliert der Fahrspaß nie an Schwung“. Eben Sogar schnell langsam.

Update auf Firefox 31

Mozilla veröffentlichte für seinen Webbrowser das Update auf Firefox 31. Nachdem vor gut einem Monat eine Sicherheitswarnung erfolgte, werden mit dem aktuellen Update erneut 11 Sicherheitslücken geschlossen. Darunter befinden sich drei als kritisch und fünf als hoch eigestufte.
Firefox 31 wurden auch Verbesserungen spendiert. So blockiert Firefox nun standardmäßig Malware, die in Download-Daten erkannt wurde. Außerdem wurde die Geschwindigkeit erhöht und die Suchfunktion verbessert. Eine Liste aller Änderungen kann hier eingesehen werden.
Das für Windows, OS X und Linux dringend empfohlene Update auf Firefox 31 können Sie hier herunterladen.

Paid Content in Deutschland

Eine aktuelle Studie des Online-Marktforschungsunternehmens MediaAnalyzer zeigt, dass Paid Content in Deutschland von vielen Nutzern nicht akzeptiert und nur selten genutzt wird. Zwar befürworten 27 Prozent der Befragten ein Bezahlmodell für journalistische Inhalte im Netz, allerdings geben nur acht Prozent an, selber Paid Content zu nutzen. 56 Prozent äußerten sich ablehnend gegenüber einem solchen Modell. Werden Bezahlinhalte genutzt, dann vorwiegend die von regionalen (33 Prozent) oder überregionalen Tageszeitungen (49 Prozent): 38 Prozent der befragten Nutzer haben ein Online-Abonnement ihrer Zeitung abgeschlossen, 24 Prozent erhalten es zusätzlich zu ihrem Print-Abo. 17 Prozent der tatsächlichen Paid-Content-Nutzer bezahlen das Online-Abo einer Zeitschrift oder eines Magazins, Artikel aus Fachzeitschriften beziehen 42 Prozent und über 55 Prozent erwerben vereinzelt Artikel, die sie interessieren.
Grund für die Ablehnung einer Paywall sei der hohe Preis (43 Prozent), obwohl 40 Prozent der Befragten angeben, dass es für sie „selbstverständlich“ sei, für journalistische Inhalte zu zahlen. 24 Prozent bemängeln, dass keine „guten Bezahlmöglichkeiten“ zur Verfügung stünden.
Insgesamt nennt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) 79 Zeitungen, die Bezahlmodelle anbieten. So verlangt z.B. das Schwäbische Tagblatt für bestimmte Artikel einen Beitrag, bei der Schwäbischen Zeitung sind 10 Artikel pro Monat frei.

Wie kommen E-Mails sicher an?

Wie kommen E-Mails sicher an? Über 70 Prozent des weltweiten E-Mail-Aufkommens sind Spam-Mails. Der Großteil davon wird von den Spam-Filtern aussortiert und erreicht die Empfänger nicht. Allerdings werden laut E-Mail-Marketing-Forum auch rund 18 Prozent aller legalen Newsletter nicht zugestellt, da die jeweiligen Spam-Filter zu hart eingestellt sind. Ein Faktor, der die Zustellbarkeit im E-Mail-Marketing beeinflusst, ist die Gestaltung von E-Mails und Newslettern wie Betreff- oder Absenderzeile, die Überschrift oder das Layout. Viele Ausrufezeichen oder Großbuchstaben, ein hoher „Rotanteil“, kritische Wörter wie „Credit“ oder „Geld-zurück-Garantie“ führen zu Strafpunkten und damit zur Abwertung. Ein anderer Faktor ist die Reputation des Absenders, der im Inland registriert sein und vertrauenswürdige IP-Adressen besitzen sollte. Oft sind bspw. bei sehr günstigen Anbietern, die auch viele Gewinnspiel-Aktionen verschicken, IP-Adressen „verbrannt“. Und: die Verteilerliste muss gut gepflegt sein. Je höher die sogenannte Bounce-Rate ist, desto eher werden ihre Nachrichten geblockt.
Ein kostenloses Webinar am 29. Juli möchte zeigen, wie E-Mails sicher ankommen und nicht im Spam-Ordner landen. Zur Anmeldung

Adobe Digital Marketing Breakfast in Stuttgart

Auf dem Adobe Digital Marketing Breakfast in Stuttgart am 24. Juli dreht sich alles um die Frage, wie Kunden mit Digital Marketing zu erreichen sind. Angesprochen wird, wie eine integrierte Marketing-Kampagne in der Praxis funktioniert, was die besonderen Trends im Digital Marketing für B2B-Unternehmen sind und wie das Kundenerlebnis entlang aller Kanäle gelenkt werden kann. In einem Vortrag erklärt Deutschlands führender Neurowissenschaftler Dr. Hans-Georg Häusel, was in den Köpfen von Kunden wirklich vorgeht.
Die Teilnahme am Adobe B2B Breakfast in Stuttgart ist für Sie kostenlos, die Teilnehmerzahl jedoch begrenzt. Die Anmeldung erfolgt unter Digital-Marketing-Trends für B2B, hier können Sie auch die Agenda der Veranstaltung einsehen.

Three entschuldigt sich für Urlaubs-Spam

„We sincerely apologise for any holiday spam that floods your social media“: Der britische Mobilfunkanbieter Three entschuldigt sich für Urlaubs-Spam. Und zwar nicht für selber produzierten, sondern für mögliche Folgen seines Angebotes. Ein Sprecher teilt mit belegter Stimme mit: „Ich möchte diesen Moment nutzen, mich im Namen von Three aufrichtig zu entschuldigen. Wir dachten, es wäre etwas Gutes, wenn unsere Kunden ihr Handy in 16 Ländern so nutzen können wie zu Hause – ohne Extrakosten. Aber es mangelte uns daran, die Konsequenzen zu bedenken: den Urlaubs-Spam“. Und dann zeigt er, was für entsetzliche Urlaubsfotos die zu Hause Gebliebenen überfluten. Genial gemacht: ein Entschuldigungs-Video, welches das neue Produkt verkauft.
Wo die Hotspots des Urlaubs-Spams liegen, zeigt die extra geschaltete Landingpage „Holiday Spam Crisis Centre„.
Three setzt damit seine kreativen Werbeaktionen fort. Im letzten Frühjahr bspw. gelang der Viral-Hit „Pony-Mixer“, zu Weihnachten gab es den Christmas Pony Gifter.