Fußballspot von Citroën

Irgendwo in Frankreich, so beginnt der neue TV-Fußballspot von Citroën, dem Sponsor der französischen Fußball-Nationalmannschaft.

Ein verwunschenes Haus, ein schlafender Mann. Wie bei Dornröschen. Der Mann schläft offensichtlich schon lange, denn seine Vuvuzela ist von seinem hüftlangen Haarwuchs fast verdeckt. Er erwacht  – jetzt ab ins Bad, die Haare und den Bart gestutzt, das alte Fan-Trikot gegen das neue getauscht und runter ins Wohnzimmer. Seine Frau, die Kinder, der Hund – alle sind da und begrüßen ihn. „Papa! Bonjour, mon chéri“. Unser Fußballfan ist wieder inmitten seiner Familie und … Kuss? Happy End? Bonjour tristesse?

Das wird nicht verraten, kann aber hier angeschaut werden. Für echte Fans. Merke: Nach vier Jahren ist das Warten vorbei.

 

Keine Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Empfängers

Laut Gesetz dürfen Unternehmen keine Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Empfängers verschicken. Das Amtsgericht Stuttgart hatte sich nun mit einem speziellen Fall zu beschäftigen. Ein Verbraucher hatte seinen Versicherungsvertrag gekündigt und verlangte per E-Mail eine Eingangsbestätigung. In der automatisierte Antwortmail, die den Eingang seiner Nachricht bestätigte, wurde unter „Übrigens“ werblich noch auf verschiedene Serviceleistungen der Versicherung hingewiesen. Da der Kündiger nie dem Erhalt von Werbe-E-Mails zugestimmt hatte, beschwerte er sich bei dem Unternehmen. Er erhielt wieder eine automatisierte Antwortmail, wiederum mit Werbung. Die Versicherung verweigerte die daraufhin geforderte Unterlassungserklärung.
Im folgenden Prozess bestätigte das Gericht, dass Werbung in einer automatisierten Antwortmail ebenfalls unter das Verbot unerwünschter Werbung fällt. Dies gilt auch, wenn sich diese am Ende einer Eingangsbestätigung befindet und im Hauptteil der Eingang der Kunden-E-Mail bestätigt wird. Dass der Kunde zuerst das Unternehmen anschrieb, spielt keine Rolle. Das Gericht gab der Unterlassungsklage statt, dem Unternehmen wurde bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht (Urteil vom 25.04.2014, Az. 10 C 225/14).
Bereits im September 2013 entschied er BGH, dass Empfehlungs-E-Mails rechtswidrig sind, sofern vom Empfänger keine Einwilligung zum Erhalt der E-Mail vorliegt.

Support für Windows 8.1 endet

Der Support für Windows 8.1 endet am 10. Juni 2014. Ab diesem Zeitpunkt verlangen alle neuen Sicherheitsupdates für Windows 8.1 die erfolgte Installation von Windows 8.1 Update, das im April verteilt wurde.

Ursprünglich sollte der Support bereits am 13. Mai eingestellt werden, wurde aber aufgrund von Schwierigkeiten beim Windows 8.1 Update verlängert. Wer mit Windows 8 arbeitet, hat noch etwas Zeit. Hier sollen Sicherheitsupdates bis Oktober 2015 veröffentlicht werden. Spätestens dann muss auf die aktuelle Windows-Version umgestiegen werden. Wer bereits Windows 8.1 Update nutzt, muss aktuell nichts unternehmen.

Der Support für Windows XP endete wie berichtet bereits am 8. April. Ist auf Ihrem Rechner noch XP installiert, sollten Sie dringend auf das aktuelle Windows umsteigen.
Um zu erkennen, welche Version von Windows auf Ihrem Rechner läuft, drücken Sie {Windows Pause}. Im neuen Fenster sehen Sie unter „Basisinformationen über den Computer anzeigen“, welche Windows-Edition bei Ihnen installiert ist.

 

Alternative Suchmaschine DuckDuckGo

Die alternative Suchmaschine DuckDuckGo wartet mit neuen Funktionen und neuem Design auf. Zu den Neuerungen zählt eine Bildersuche, die lokale Suche sowie eine Autovervollständigung – angelehnt an den Branchenprimus Google. Noch ist die Suche nach deutschen Begriffen allerdings verbesserungswürdig. So liefert bspw. „Wetter in Tübingen“ eine Anzahl von Links, die Suche auf englisch jedoch aktuelle Daten und eine Wettervorhersage. Die Betreiber von DuckDuckGo versprechen, von den Nutzern keine persönlichen Daten zu sammeln oder weiterzugeben. Damit positionieren sie sich gegen Google, das Nutzerdaten u.a. für zielgerichtete Werbung einsetzt.
Ein ähnliches Konzept wie DuckDuckGo verfolgt die europäische Suchmaschine Qwant, bei der Nutzerdaten ebenfalls anonym bleiben. Suchergebnisse werden bei diesem Anbieter in verschiedenen thematischen Spalten dargestellt.

 

Papa, du bist mein Held

Papa, du bist mein Held, erzählt der kleine Max. Denn sein Papa kann seeehr gut kochen, erlebt mit ihm unglaubliche Abenteuer, beschützt ihn vor wilden Tieren – nur leider kann er nicht gut Fußballspielen. Aber zusammen sind sie ein starkes Team, verkündet der kleine Junge stolz. Denn „Papa – du bist der beste Papa auf der Welt„. Und am Schluss bekommt Papa sogar Max‘ Schmusetier…
Anlass für den rührenden Spot ist der Vatertag am 29. Mai, zu dem Nivea seine Männerprodukte bewirbt. Die Kampagne wird begleitend unterstützt durch ein Gewinnspiel und über Facebook oder Twitter kann eine Danke-Botschaft an Väter verschickt werden.

Cookies werden gelöscht oder blockiert

Cookies werden gelöscht oder blockiert – 54 Prozent der Internetnutzer haben bereits Cookies gelöscht oder deren Speicherung blockiert, so eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom. Demnach haben 28 Prozent der Befragten die Browser-Einstellungen so verändert, dass Cookies nicht gespeichert werden und 43 Prozent die Cookies einfach gelöscht. Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage nach der Relevanz von Tracking-Cookies. Soll mit diesen doch festgestellt werden, welche Webseiten der Nutzer besucht, was er anklickt und wie lange er auf der betreffenden Seite bleibt, um ihm dann entsprechend bspw. Werbebanner anzuzeigen. Nutzer solcher Cookies müssen sich jedenfalls im Klaren darüber sein, dass sie nicht einmal die Hälfte ihrer potenziellen Kunden erfassen. Die Ergebnisse der Studie können hier eingesehen werden.
Laut der EU-Richtlinie zur Verwendung von Cookies müssen Internetnutzer der Verwendung von Cookies auf einer Website zustimmen. Ob hierzu eine entsprechende Browser-Einstellung „Cookies akzeptieren“ genügt, wird z.Zt. noch diskutiert.

Linkaufbau für Online-Shops

Wie funktioniert der Linkaufbau für Online-Shops? Gute Links verhelfen dazu, in den Suchergebnissen von Suchmaschinen besser gefunden zu werden. Die in letzter Zeit umgesetzten Änderungen bei Google erfordern immer wieder Anpassungen an die neuen Vorgaben  des Suchmaschinenbetreibers, um ein gutes Ranking zu erhalten. Hier setzt ein kostenloses Webinar von ecommerce-vision an. Gezeigt wird, wie Linkaufbau funktioniert und welche guten Linkquellen Shopbetreiber nutzen können. Es wird erläutert, was Quick-Wins sind und welche Potenziale oft übersehen werden. Zur kostenlosen Anmeldung für das Webinar am 4. Juni geht es hier, die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen beschränkt.

Auch europäische Verlage durch Amazon blockiert

Nachdem kürzlich die US-amerikanische Verlagsgruppe Hachette über massive Behinderung durch Amazon klagte, berichtet nun die FAZ, dass auch europäische Verlage durch Amazon blockiert werden. Zahlreiche Bücher der Verlagsgruppe Bonnier, zu der u.a. die deutschen Verlagshäuser Ullstein, Piper, Carlsen und Thienemann-Esslinger gehören, werden demnach nur mit langen Lieferfristen verkauft, obwohl die Titel vorrätig seien. Absicht des Onlinehändlers sei, höhere Rabatte von bis zu 50 Prozent anstatt den bisher üblichen 30 Prozent bei E-Books der schwedischen Verlagsgruppe durchzusetzen. Dieser Zusammenhang sei von Ullstein bestätigt worden. Insider sehen in dem Vorgehen den Versuch, Amazon eine marktbeherrschende Stellung im E-Book-Markt zu verschaffen und die eigene Rendite auf Kosten der Verlage und Autoren zu steigern. Amazon tritt bei E-Books auch selber als Verleger auf. Im Oktober 2013 verabschiedete Frankreich ein Gesetz, das Buchläden vor Amazon schützen soll.

Ratgeber Adressmiete von Deutsche Post Direkt

Der neue Ratgeber Adressmiete von Deutsche Post Direkt möchte helfen, die Kosten der Kundengewinnung zu reduzieren und die Responsequote und Conversionrate zu steigern. Enthalten sind neben Tipps zur zielgruppengenauen Adressauswahl, zur Auswahl des Dienstleisters und zu den Datenschutzbestimmungen auch Praxisbeispiele sowie Expertenhinweise zur erfolgreichen Kundengewinnung. Die kostenlose Broschüre setzt die Reihe 1×1 des Adressmanagements von Deutsche Post Direkt fort. Erschienen sind bereits Ratgeber zum Thema Adressanreicherung und zur Adressbereinigung / Adresspflege. Im Februar legte das Unternehmen seinen neuen Adresskatalog 2014 für Direktmarketing und Direktwerbung vor.

Buy my Volvo

„Buy my Volvo“ lautet der Titel für den Werbespot, mit dem ein gebrauchter Volvo aus den 90er-Jahren verkauft werden soll. Das Video des schwedischen Werbefilmers Castor für den roten Wagen ist professionell gemacht, eben wie die Auto-Spots im Fernsehen. Die fantastischen Vorzüge wie geschwungener Auspuff, Beckengurt, zwei schwarze Dachgepäckträgerhalter, ein Meisterstück an Dynamik werden angepriesen, aber auch der kaputte Türgriff nicht verschwiegen. Folgerichtig die Frage, mit sonorer Stimme gestellt: „Möchtest du reich und liebenswürdig wirken?“ mit der Antwort: „Natürlich willst du das – dann kauf‘ mein Auto“. Das gelungene Beispiel für virales Marketing erzielte auf YouTube bereits über 760.000 Aufrufe und kann hier angesehen werden.