Impressum auf Facebook-Seite

Zur Frage, wo das Impressum auf einer Facebook-Seite stehen muss, fällte nun das OLG Düsseldorf ein weiteres Urteil. Nachdem bereits das LG Aschaffenburg zu der Fragestellung entschied, folgte das OLG aktuell dieser Entscheidung. Es genügt nicht, unter dem Button „Info“ auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken. Laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Falls die Angaben nicht direkt auf der Startseite von Facebook platziert sind, muss der weiterführende Link unter einer eindeutigen Bezeichnung wie „Kontakt“ oder „Impressum“ zu finden sein, „Info“ genügt nicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az.: I-20 U 75/13). Allerdings bietet Facebook keinen eindeutigen Impressum-Button. Eine Lösung kann sein, oberhalb von „Info“ zu Beginn des Feldes „Kurze Beschreibung“ unter der Bezeichnung „Impressum“ bzw. „Kontakt“ den Link auf das Impressum der eigenen Website einzurichten. Allerdings muss dort dann auch klar gestellt sein, dass sich dieses Impressum auch auf den Facebook-Auftritt bezieht. Eine Anleitung zur Gestaltung des Impressums auf Facebook gibt es auch unter Allfacebook.de.