Tablets und Smartphones steuerbegünstigt

Ab sofort sind auch Tablets und Smartphones steuerbegünstigt. Mit dem neuen Einkommensteuerrecht werden die Geräte PCs und Laptops gleichgestellt. Erhalten Mitarbeiter von Ihrem Arbeitgeber eines der Datenverarbeitungsgeräte geschenkt, so muss diese Zuwendung als geldwerter Vorteil nun pauschal mit lediglich 25 Prozent versteuert werden. Unter die Vergünstigung fällt ebenfalls Zubehör wie Monitor, Drucker oder Ladegeräte sowie die Kosten des Internetanschlusses, sofern der Arbeitgeber hierfür aufkommt. Die Änderung ist Teil des lange umstrittenen Jahressteuergesetzes 2013 und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013.