Optimierung von Online-Marketing

Die von Adobe durchgeführte Studie zur Optimierung von Online-Marketing liegt nun vor. Mehr als 1700 Fachleute aus verschiedenen Branchen und Ländern stellen vor, mit welchen Maßnahmen sie Ihren Umsatz steigern wollen. Es zeigt sich, dass sich Social Media als Marketing-Kanal etabliert hat. Die Studie mit Analysen, Best-Practice-Beispielen, Empfehlungen sowie dem zugehörigen Leitfaden kann kostenlos hier heruntergeladen werden.

31. August der letzte Termin

Ab dem 1. September 2012 müssen für alle Kundendaten, die für Werbezwecke verwendet werden, Einwilligungserklärungen der Betroffenen vorliegen.

Um Alt-Kunden, deren Daten vor dem 1. September 2009 erhoben wurden, über die Möglichkeit eines Widerspruchs zur werblichen Verwendung ihrer Daten nachträglich zu informieren und deren Zustimmung zum Erhalt von Werbemaßnahmen einzuholen, ist der 31. August der letzte Termin. Dann läuft die in der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehene Übergangsfrist ab. Daten, für die keine Einwilligung vorliegt, dürfen ab dann nicht mehr für Werbemaßnahmen verwendet werden. Nur für das Direktmarketing via Post sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, wie z.B. die Verwendung von Adressen aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen oder bei der Werbung im B2B-Sektor.

Ein kostenloses Whitepaper des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft erklärt die gesetzlichen Anforderungen für rechtssicheren Newsletterversand und E-Mail-Marketing.

 

Update für Flash-Player

Außerhalb der Reihe veröffentlicht Adobe ein aktuelles Update für Flash-Player. Laut dem Sicherheitsbulletin sollen kritische Lücken geschlossen werden, die beim letzten Update noch nicht genannt wurden. Es besteht die Gefahr, dass durch Einschleusen von Schadcode Angreifer die Kontrolle über das System erlangen können, im besten Fall erfolgt ein Systemabsturz. Die aktuellen Flash-Player Versionen für Mac und Windows lauten 11.4.402.265, die für Linux 11.2.202.238. Insbesondere Windows-Anwendern rät Adobe, das Update umgehend durchzuführen. Aktualisierungen sind auch für Google Chrome und Android erhältlich. Das Sicherheits-Update kann direkt bei Adobe heruntergeladen werden.

Ausnahmen vom Double-Opt-In-Verfahren

Generell gilt für den Versand von Newslettern das Double-Opt-In-Verfahren, d.h., der Empfänger des Newsletters muss diesem ausdrücklich zugestimmt haben. Allerdings gibt es Ausnahmen vom Double-Opt-In-Verfahren. Nach § 7 Abs. 3 UWG ist die Zusendung eines Newsletters ohne Double-Opt-In an Bestandskunden zulässig, wenn die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem getätigten Kauf erhoben wurde. Der Newsletter darf dabei nur Werbung für eigene ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen enthalten und der Kunde der Werbung nicht widersprochen haben. Außerdem muss er bei Bekanntgabe seiner Adresse und bei jeder Verwendung derselben darauf hingewiesen werden, dass er dem Erhalt des Newsletters jederzeit widersprechen kann, ohne dass ihm andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Grundtarif entstehen. Eine (elektronische) Einwilligung nach dem Datenschutzrecht (BDSG) ist vom Kunden zu erteilen. Die Einwilligung zum Erhalt von Werbesendungen ist z.B. in der Datenschutzerklärung drucktechnisch hervorzuheben. Mehr bei Lead digital

Postzusteller in Deutschland

Werbesendungen, Kataloge, Presseprodukte wie auch Kundenzeitschriften, ob adressiert oder nicht, spielen im Marketingmix eine große Rolle. Der Versand kann hierbei über verschiedene Postzusteller in Deutschland erfolgen, je nach Region, gewünschter Leistungsart und zu versendendem Produkt. Eine hilfreiche Übersicht der Anbieter und deren Leistungen stellte One-to-One zusammen. Das Poster kann kostenlos hier heruntergeladen werden.

Branchentreff eCommerce Lounge Breakfast

Für Interessierte an den Themen Social Media und Social Commerce, Abo-Commerce und Shop-Controlling ist der Branchentreff eCommerce Lounge Breakfast zu empfehlen. Die Veranstaltung in Stuttgart findet am 11. September statt. Für 49 Euro erhält man vier fundierte Fachvorträge zu den neuesten Trends im E-Commerce, ein Frühstück sowie die Möglichkeit zum Networking mit Gleichgesinnten. Zur Anmeldung geht es hier.

ADC-Festival in Hamburg

Ab 2013 findet das renommierte ADC-Festival in Hamburg statt. Das Präsidium des Art Directors Club (ADC) habe sich nach drei Jahren Frankfurt nun für die Hansestadt entschieden. Das größte Branchentreffen von Kreativen aus dem deutschsprachigen Raum fand davor in Berlin statt. Für Hamburg ist der Gewinn des Werber-Festivals ein enormer Imagegewinn. Die Chance, mit einem Ortswechsel neue Partnerschaften und neue Potenziale zu erschließen habe den Ausschlag für Hamburg gegeben, teilt der ADC mit. Beteiligt an der Entscheidung waren neben den Sektionen Frankfurt und Hamburg u.a. auch die Stuttgarter.

 

Microsoft schließt kritische Lücken

Das neue Sicherheitsupdate von Microsoft schließt kritische Lücken – insgesamt 27, davon  fünf als kritisch und weitere vier als hoch bewertete Sicherheitslücken. Betroffen sind u.a. Windows, Internet Explorer und Microsoft Office. Durch die Sicherheitslücken können Schadcodes eingeschleust und Rechte missbraucht werden, ebenso ist das Ausführen von Remotecodes möglich. Mac-Versionen von Windows Office sind nicht betroffen. Sofern das automatische Sicherheitsupdate nicht aktiviert ist, können die Updates hier herunter geladen werden.

Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum

Eine Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum betrifft immer mehr Facebook-Fanseiten, berichtet Allfacebook. Laut LG Aschaffenburg müssen auch Facebookseiten mit einem Impressum ausgestattet sein. Dieses muss einfach und eindeutig erkennbar sein, also z.B. „Kontakt“, „Impressum“ oder „Über uns“ heißen. Außerdem muss das Impressum von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Bei Facebook sollte das Impressum in der Infobox stehen. Hier kann auf das Impressum in der Rubrik „Info“ bzw. einen entsprechenden Link (z.B. zur eigenen gleichnamigen Homepage) verwiesen werden. Der Hinweis auf das Impressum sollte ganz oben angebracht werden, sodass er immer auch auf der Hauptseite erkennbar ist. Eine alleinige Platzierung unter „Info“ genügt nicht! Einen praktischen und kostenlosen Impressums-Generator finden Sie hier.

Libre Office aktualisiert

Mit der neuen Version 3.6 wurde Libre Office aktualisiert und mit kleinen Verbesserungen versehen. Die kostenlose Büro-Software soll nun schneller starten, außerdem wurde ein neuer Startbildschirm spendiert. PDFs lassen sich jetzt mit Wasserzeichen erstellen. Beim Import von Excel XLSX-Dateien werden Farbbalken und farbige Datenbalken unterstützt und diese können im ODF-Format abgespeichert werden. Ein Importfilter für Corel-Draw-Dateien ist nun ebenfalls vorhanden. In der Textverarbeitung lässt sich durch die Funktion „Wörterzähler“ die Anzahl der Zeichen anzeigen – praktisch bei vorgegebener beschränkter Textlänge wie z.B. Katalogeinträgen. Zu neuen Sicherheits-Updates liegen noch keine Informationen vor. Die aktuelle Version LibreOffice 3.6 für Mac, Windows und Linux kann hier herunter geladen werden.