Deadline Ende August

Deadline Ende August: Am 31. August endet die Übergangsfrist, die die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die werbliche Verwendung von Kundendaten vorsieht. Wer bis dahin keine Einwilligungserklärung der Kunden vorliegen hat, darf deren Daten nicht mehr für Kommunikation und Werbung verwenden. Es drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Ein Whitepaper des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft erläutert nochmals die gesetzlichen Anforderungen für rechtssicheren Newsletterversand und E-Mail-Marketing. Das kostenlose Whitepaper kann hier heruntergeladen werden.

Was kostet der Online-Handel – Studie als Marketingbeispiel

Was kostet der Online-Handel möchte das E-Commerce-Center Handel an der IFH Köln wissen und ruft zu einer entsprechenden Umfrage auf. Erfragt werden die Kostenstrukturen im Online-Handel. Teilnehmer erhalten die Zusammenfassung der Umfrage und haben die Chance, ein Apple iPad 3 zu gewinnen. Allerdings kann es passieren, dass am Ende der Befragung die Meldung erscheint: „Vielen Dank… Leider gehören Sie nicht zur gesuchten Zielgruppe“. Ein Beispiel, wie Marketing nicht funktionieren kann: der Kunde ist verärgert und damit verloren. Vertrauensbildend und damit verkaufsfördernd ist es, frühzeitig den potentiellen Kunden auf Einschränkungen des Angebots hinzuweisen. Somit fühlt der Kunde sich „aufgehoben“ und bestätigt, einen seriösen Anbieter gefunden zu haben und ist für neue Angebote empfänglich. Zur Studie geht es hier.