Werbung mit Testergebnissen

Wer Werbung mit Testergebnissen für seine Produktbeschreibungen macht, muss die Fundstelle mindestens in der Schriftgröße 6 darstellen. Außerdem müssen sämtliche weiteren Darstellungen wie Logo und erläuternder Text so deutlich layoutet sein, dass für den Verbraucher unzweifelhaft klar ist, wer den Test wo durchgeführt hat und welche Kriterien angewandt wurden (OLG Koblenz). Außerdem darf in der Kommunikation nicht auf veraltete, inzwischen überholte Tests hingewiesen werden, da dies eine Irreführung des Verbrauchers darstellt (OLG Zweibrücken). Damit wird sowohl für Print wie Online die bisherige Rechtssprechung fortgeführt. Bei Verstößen können z.B. Wettbewerbsvereine erfolgreich klagen.

 

Neue Internetadressen

Fast 2.000 Anträge für neue Internetadressen – die Top Level Domains – sind bisher bei der zuständigen ICANN eingegangen. Reichten bisher neben den Länderkennungen 22, wie .info, .com oder .edu, so können sich jetzt Firmen und Städte oder Regionen neue Endungen reservieren lassen. Frei geschaltet werden dies frühestens in einem Jahr. Mit z.B. .spiegel oder .lego wird schnell ein Kommunikationserfolg erreicht. Google beabsichtigt, sich über 100 Endungen reservieren lassen, steht allerdings häufig in Konkurrenz zu Amazon – z.B. mit Endungen wie .search, . app, .book oder .shop. In Deutschland möchte der Internetriese die Domain .gmbh und steht damit im Wettbewerb zu weiteren fünf Unternehmen. Auch geografische Endungen soll es geben, für Deutschland Hamburg, Koeln, Saarland, Bayern und Berlin und wie angekündigt nicht für Stuttgart, Tübingen oder Reutlingen. Gibt es mehrere Bewerber für eine TLD und können sich diese nicht einigen, so wird die Domain versteigert – schon die Bewerbung alleine kostete mindestens 185.000 US-Dollar. Ein schönes Geschäft für ICANN.