Verstöße im Wettbewerbsrecht

Verstöße im Wettbewerbsrecht können teuer werden. In der Firmen-Kommunikation bestehen immer wieder Unklarheiten, was erlaubt ist und wo Abmahnungen lauern. Über die rechtlichen Vorgaben informiert das Seminar Wettbewerbsrecht. Nach einem Einstieg in das Wettbewerbsrecht werden die aktuellen Neuerungen des UWG vorgestellt und erläutert. Für das von der Wettbewerbszentrale durchgeführte Seminar können Sie sich hier anmelden.

Google Drive ist online

Seit Dienstag ist ein weiterer Cloud-Speicher freigeschaltet: Google Drive ist online. Damit bietet der Suchkonzern nun gegen starke Konkurrenz eine Online-Speicherlösung für Unternehmen und Privatpersonen an. Bis zu fünf GB ist der Dienst kostenlos, anschließend werden Gebühren fällig. Die Google-Cloud funktioniere unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und sei ein zentraler Bestandteil der Online-Dienste von Google, wird angegeben. Für Diskussionen dürfte sorgen, dass Google mittels OCR in der Lage ist, sämtliche Dokumente zu scannen – dienlich für auf den User ausgerichtete Werbung. Das virtuelle Laufwerk ist unter drive.google.com erreichbar.

In Deutschland bieten bereits u.a. Strato und die Deutsche Telekom virtuelle Laufwerke an, ebenso Apple mit iCloud. Bei Microsoft heißt der Dienst SkyDrive. Vorreiter in Sachen Cloud-Speicherung ist Dropbox, wo seit 2008 virtuelle Laufwerke in der Wolke angeboten werden.